Weiterbildung

Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Akustik- und Trockenbau

Zielgruppe

Fachkräfte aus dem Bereich Akustik- und Trockenbau

Funktionsprofil

Vertiefte fachspezifische Qualifikationen im Bereich Akustik- und Trockenbau, grundlegende Kenntnis der betrieblichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge sowie Fähigkeiten in Mitarbeiterführung und Berufsausbildung befähigen Industriemeister Akustik- und Trockenbau zur Erfüllung qualifizierter Fachaufgaben an der Schnittstelle von Planung und Ausführung. Als berufserfahrene technische Führungskräfte mit Personalverantwortung sind sie für den reibungslosen Ablauf und die Qualität der Arbeiten zuständig. Sie tragen besondere Verantwortung auch für Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Trockenbaumonteur/in und danach eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis im Akustik- und Trockenbau.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist z. B. durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsanforderungen

Fachrichtungsübergreifender Teil

Grundlagen für kostenbewusstes Handeln - Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln - Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb und auf der Baustelle

Fachrichtungsspezifischer Teil

Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen - Technische Kommunikation - Allgemeine und spezielle Betriebstechnik - Fachtechnische Situationsaufgabe - Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Prüfungstermine

bei Bedarf, bitte anfragen

Prüfungsgebühr

z. Zt. 500,00 € gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Lehrgangsträger

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).