Weiterbildung

Gleisbaumeister/in, Geprüfte/r

Zielgruppe

Gewerbliche Mitarbeiter/-innen in Tiefbauunternehmen und bei Streckenbetreibern mit Bahnstreckenbau und/oder Gleisunterhaltung

Ziel der Prüfung

Mit der Prüfung zum Gleisbaumeister bzw. zur Gleisbaumeisterin soll der Nachweis über die Befähigung zur Ausübung von Leitungsfunktionen in folgenden Bereichen erbracht werden:
Planung, Einrichtung, Durchführung, Ver- und Entsorgung, Auflösen und Leitung verschiedener Baustellen von Gleisneubau über -instandhaltung bis hin zur
-überwachung, Berücksichtigung technischer, betrieblicher und rechtlicher Anforderungen, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements.
Ihren Einsatz finden sie in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit um dort Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen des schienengebundenen Verkehrswegebaus sich auf verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Gleisbauer oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in dieser beruflichen Fortbildung genannten Aufgaben haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und bezieht sich auf die folgenden Prüfungsteile bzw. Prüfungs-/Handlungsbereiche:

Baubetrieb / Gleisbau

  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Bautechnik
  • Organisation der Baustelle
  • Qualitätsmanagement

Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb und auf der Baustelle
  • Personalführung
  • Personalentwicklung

Prüfungstermine und Informationen zur Prüfung

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Anmeldeschluss

  • Frühjahrsprüfung, jeweils 31. Januar
  • Herbstprüfung, jeweils 31. Juli

Prüfungsgebühr

z. Zt. 510,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Lehrgangsträger

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).