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Nr. 5731818
Inklusion
Inklusion - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Arbeitgeber tragen viel Verantwortung für ihr Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, was viel Flexibilität verlangt, da Situationen sich stets verändern können. Motivierte Mitarbeitenden können kurz- oder langfristig erkranken, oder ganz ausfallen. Die Inklusionsberatung berät, unterstützt und informiert Arbeitgeber über Möglichkeiten, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, auszubilden oder Arbeitsplätze umzugestalten, damit ein beruflicher Wiedereinstieg nach einer Krankheit oder einem Unfall möglich ist.
Als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (§185a des SGB IX ) lotsen die Inklusionsberater interessierte Arbeitgeber durch die Beratungsangebote von verschiedenen zuständigen Institutionen und entwickeln gemeinsam mit ihnen eine individuelle Perspektive für die Zukunft ihres Betriebs. Ziel hierbei ist, Arbeitsplätze zu sichern und die Arbeitgebenden zu entlasten, indem konkrete betriebliche Problematiken durch die Akteure des Netzwerkes gelöst und bearbeitet werden.