Ausbildung

Kaufmann/ Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Arbeitsgebiet
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Dazu gehören regionale und nationale Tourismus- und Freizeitorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.
Berufliche Fähigkeiten
Kaufleute für Tourismus und Freizeit
  • entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen,
  • koordinieren regionale und lokale touristische Angebote nach Kundenwünschen,
  • informieren zielgruppenspezifisch über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache,
  • beraten und betreuen Kunden, bieten Serviceleistungen an,
  • inszenieren Aktionen und führen Veranstaltungen durch,
  • wirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit und setzen diese um,
  • arbeiten mit lokalen und regionalen Partnern zusammen,
  • wirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit,
  • gewährleisten Servicequalität und beachten Umweltstandards,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • wirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen mit.