IHK zu Dortmund
Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW
Eine Gründung ist ein langer Prozess mit vielen Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Sie möchten sich zu Ihrer Gründungsidee beraten lassen? Nutzen Sie folgende Themen für weitere Informationen:
Beratungsarten
Abhängig von Ihrer Gründungsidee können Sie zwischen den folgenden Beratungsarten wählen:
Neugründung
Bei einer Neugründungs- und Beteiligungsberatung haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für bis zu sechs Beratungstage innerhalb eines Jahres ab Antragstellung zu erhalten. Dabei wird der pauschale Beratungstagewerksatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent (bei Bürgergeld-Empfänger:innen zu 80 Prozent) gefördert, was einer Förderung von 510 Euro (bzw. 816 Euro) entspricht. Ein Tagewerk umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Wenn Sie also sechs Beratungstage in Anspruch nehmen, beträgt die Förderung insgesamt 3.060 Euro (bzw. 4.896 Euro).
Übernahme
Im Fall einer Übernahmeberatung, die in der Regel mehr Beratungsaufwand erfordert, können bis zu acht Beratungstage innerhalb eines Jahres gefördert werden. Die Höhe der Förderung entspricht den oben genannten Angaben für Neugründung/Beteiligung. Das bedeutet, dass Sie bei acht Beratungstagen 4.080 Euro (bzw. 6.528 Euro) erhalten.
Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Kleinstunternehmen vom Nebenerwerb in den Haupterwerb zu überführen, kann die Beratung hierzu mit bis zu vier Tagen gefördert werden. Dabei gelten ebenfalls die oben genannten Konditionen. Bei einer Beratungsdauer von vier Tagen beträgt die Förderung somit 2.040 Euro (bzw. 3.264 Euro).
Zirkelberatung
Bei einer Kleingründung bietet sich die sogenannte Zirkelberatung an. Besonders Kleingründer:innen mangelt es oft an Erfahrung. Sie benötigen gute und professionelle Beratung, um sicher in die Selbstständigkeit zu starten. Das übersteigt oft ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung (jeweils 50 Prozent) an der zwischen drei bis sechs Personen teilnehmen. Dabei wird pro Person maximal ein Beratungstag gefördert. Im Anschluss an die Zirkelberatung können bei Bedarf weitere Beratungstage für eine Neugründungs- bzw. Übernahmeberatung in Anspruch genommen werden.
Auch für die Zirkelberatung gelten die oben genannten Förderkonditionen (50 Prozent/510 Euro). Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, beträgt die Förderung 90 Prozent eines Beratungstages, dementsprechend 918 Euro.
Berater:innensuche
Die Beraterauswahl erfolgt durch Sie. Fragen Sie Ihre:n Berater:in, ob er/sie mit dem BPW bereits Erfahrungen gesammelt hat, ob ihm/ihr die Förderung und die Voraussetzungen bekannt sind und ob er/sie als Berater:in bereits gelistet ist. Falls nicht, fragen Sie ihn/sie, ob er/sie sich als Berater:in beim BPW listen lassen würde.
Antragstellung
Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt entweder online auf EFRE.NRW.Online oder in Papierform. Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei der IHK zu führen, an dem neben dem/der Antragsteller:in ein/e Vertreter:in der Anlaufstelle und der/die für die Beratung vorgesehene Berater:in teilnehmen. Der Antrag sowie das Beratungsprotokoll der Anlaufstelle werden an eine der zwischengeschalteten Stellen (weiter ZGS genannt) weitergeleitet. Dies sind die IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH oder die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH, nur für Neugründungs- und Übernahmeberatungen im Handwerk, keine Zirkelberatung).
Die ZGS überprüft die Förderfähigkeit des Vorhabens und bei positivem Resultat erfolgt die Bewilligung der Fördermittel durch einen Zuwendungsbescheid. Anschließend muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden und die Beratung kann danach im bewilligten Zeitraum durchgeführt werden.
Mittelabruf
Nach Abschluss der Beratung und nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung erfolgt die Einreichung des Mittelabrufs zusammen mit den hierfür notwendigen Unterlagen an die ZGS. Hier werden die Unterlagen geprüft und anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Nach ca. 12 Monaten versenden die ZGS zur Evaluation der Einzelmaßnahmen einen sogenannten “Ergebnisbogen”.