IHK zu Dortmund
Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ - Ein Überblick
Einleitung
Mit dem Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Gemeinwohlorientierter Unternehmen zu stärken und neue Gründungen Gemeinwohlorientierter Unternehmen anzuregen.
Diese Unternehmen stehen für Geschäftsmodelle, die soziale und ökologische Ziele in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen und dabei innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln. Trotz ihres Potenzials fehlt es jedoch oft an den notwendigen Ressourcen und dem unternehmerischen Know-how, um ihre Ziele effektiv umzusetzen. Hier setzt das neue Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ an, welches an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ anknüpft.
Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Damit ist es das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für die Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung Gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können.
Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups durch zwei zentrale Module:
- Modul I: Individual-Modul
Dieses Modul richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die gemeinwohlorientiert arbeiten. Gefördert werden hier vor allem Maßnahmen, die die Gründungs- und Wachstumsphasen dieser Unternehmen unterstützen. Dazu gehören:
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- Individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen, zum Beispiel in Form von Seminarreihen oder Akzelerator-Programmen
- Maßnahmen, die die vertiefte, individuelle Vernetzung Gemeinwohlorientierter Unternehmen und Start-ups untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren unterstützen und Kooperationen erleichtern, zum Beispiel Mentoring-Programme
- Modul II: Multiplikator-Modul
Gegenstand der Förderung in Modul II sind Angebote, die potenziell für alle Unternehmen und Start-ups bundesweit nutzbar sind, wie:
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- Maßnahmen zur Bereitstellung von Informations- und Vernetzungsangeboten zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums, die zahlreichen Unternehmen und/oder Start-ups gleichzeitig offenstehen, zum Beispiel in Form von Kurzberatungen von bis zu zwei Stunden, Workshops oder digitaler Informations- und Unterstützungsangebote
- Co-kreative Entwicklung und Umsetzung überregionaler Transferkonzepte zur Verbreitung innovativer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren des Ökosystems (Peer-to-peer-Learning), zum Beispiel die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung innovativer Vernetzungsformate
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden:
- Maßnahmenbezogene Personalausgaben
- Restkosten, die als Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben alle weiteren direkten und indirekten Ausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahmendurchführung abdecken (Sachausgaben, Verbrauchsmaterialien, Ausgaben für Dienstreisen, Öffentlichkeitsarbeit etc.).
Der Zuschuss beträgt max. 85 Prozent der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben (nachgewiesene maßnahmenbezogene Personalausgaben zzgl. 40 % Restkostenpauschale).
Zusätzlich können Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, durch einen sogenannten Klimabonus besonders gefördert werden. Hierbei erhöht sich der Zuschuss auf max. 95 Prozent der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben.
Die Zuwendung ist je Antragssteller auf 600.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen Sie insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Personalausgaben müssen entweder für den Ausbau bestehender Unterstützungsangebote oder für den Aufbau neuer Angebote verwendet werden.
- Sie müssen die Höhe dieser Ausgaben begründen, sodass diese in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der vorhandenen Strukturen oder des geplanten Ausbaus stehen.
- Ihre Maßnahme muss eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten haben.
- Sie müssen den nicht geförderten Anteil der Ausgaben für die Leistungen selbst tragen. Dieser Eigenanteil kann bis zu 15 % betragen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme muss gesichert sein.
- Sie dürfen mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben, bevor die Förderung bewilligt wurde.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Förderanträge können seit dem 7. August 2024 über das IT-System EUREKA5 gestellt werden: projekte.eureka5.de.
Neben dem Antragsformular sind unter anderem ein detailliertes Maßnahmenkonzept sowie Personaldokumente einzureichen. Die Plausibilität und Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes werden ebenfalls geprüft.
Unterstützungseinrichtungen müssen sicherstellen, dass die unterstützten Unternehmen die erforderlichen Nachweise vorlegen, um förderfähig zu bleiben. Die Antragstellung für den Klimabonus erfolgt ebenfalls über das Antragsformular, wobei spezifische klimarelevante Inhalte und Zielgruppen berücksichtigt werden müssen.
Fazit
Das Förderprogramm „Nachhaltig wirken" stellt eine bedeutende Unterstützung für gemeinwohlorientierte Unternehmen dar. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und ihre Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen zu fördern. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel und Beratungsangebote trägt das Programm dazu bei, dass mehr Unternehmen nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln und erfolgreich umsetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMWK:
FAQ:
Fact-Sheet:
Richtlinie:
Siehe auch
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat das RKW Kompetenzzentrum gemeinsam mit dem IAT beauftragt, strategische Handlungsempfehlungen zur Unterstützung sozialer Gründungen in NRW zu erarbeiten. Anlass hierfür ist das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, eine Strategie zur Förderung sozialer und ökologischer Gründungen zu entwickeln. Die erarbeiteten zehn Handlungsempfehlungen wurden vom MWIKE veröffentlicht und stehen im Downloadbereich zur Verfügung.