IHK zu Dortmund

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € mit günstigen Zinsen zur Finanzierung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen - optional verbunden mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ExistenzgründerInnen (auch im Nebenerwerb), Angehörige der freien Berufe, sowie neu gegründete kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können folgende Maßnahmen:
  • Betriebsmittelbedarf
  • Anschaffung und /oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren oder Ersatzteillagers
  • Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,
  • Übernahme und Beteiligung
Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Wie wird gefördert?
  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil:
    Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und/oderBetriebsmittel.
  • Höchstbetrag: 10 Mio. EUR
  • Laufzeiten:
    • Investitionsdarlehen/Beteiligungen:
      • 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
      • 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
      • 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren
    • Betriebsmitteldarlehen:
      • 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
    • Warenlager:
      • 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
      • 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
  • Zinssatz:
    - Bei 5 bzw. 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Laufzeit.
    - Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit fest für die ersten 10 Jahre.
  • Tilgung:
    Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten. Außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Auszahlung:
    100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7.Monat nach Zusagedatum
  • Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag wird bei der Hausbank Ihrer Wahl gestellt. Die Hausbank leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.