IHK zu Dortmund

ERP-Gründerkredit - Startgeld

Bis zu 125.000 € für Ihr Gründungsvorhaben

Antragsberechtigt:

  • Existenzgründer, auch Freiberufler
  • Unternehmens­nachfolger
  • junge Unternehmen
  • kleine Unternehmen

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:

  • ein Unternehmen gründen
  • ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge übernehmen
  • ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen möchten

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • mittlere und große Unternehmen
  • Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben (diese können von anderen Förderprodukten profitieren, z. B. dem ERP-Förderkredit KMU 365, 366).
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind

Förderinhalte:

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.
  • Investitionen
    • Anschaffung von Anlagen
    • Maschinen
    • Computer
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungs­gegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software
  • Betriebsmittel
    • liquide Mittel
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Aufwendungen für Marketing­maßnahmen
    • Messeteil­nahme
    • Beratungs­kosten
  • Material- und Warenlager
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmens­anteils, wenn Sie eine Geschäftsführer Funktion übernehmen

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteile
  • Treuhand­konstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
  • Umschuldungen, Nach­finanzierungen, Anschluss­finanzierungen und Prolongationen.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vor­haben generell von einer Finan­zierung aus oder gibt einzu­haltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe ent­nehmen.

Kredithöhe und Auszahlung

  • bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
  • Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
  • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abrufen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
  • Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits.
Das Startgeld muss über eine Hausbank beantragt werden.