IHK zu Dortmund
Mikromezzaninfonds Deutschland
Der Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen ist in Deutschland erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde ein Mikromezzaninfonds (Fonds) aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert ist. Zweck des Fonds ist die Stärkung der Eigenkapital-Basis von Klein- und Kleinstunternehmen sowie die Förderung des Aufbaus eines flächendeckenden Systems zur Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen.
Wer kann Anträge stellen?
Anträge können Existenzgründerinnen und -gründer sowie kleine Unternehmen stellen.
Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. Weiterhin werden Unternehmen aus dem Heil- und Pflegebereich sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht dem Standesrecht unterliegen, gefördert. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. Weiterhin werden Unternehmen aus dem Heil- und Pflegebereich sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht dem Standesrecht unterliegen, gefördert. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. bei den besonderen Zielgruppen bis zu 150.000 €) bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8,0 % p.a. (nur 6,5 % p.a. Festentgelt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen). Gegebenenfalls ist eine Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 % der Einlage zu zahlen. Bei Auszahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 % zu zahlen. Die Rückzahlung erfolgt in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach sieben Jahren.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft.