IHK zu Dortmund
Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Förderprogramm INVEST an.
Seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen (sogenannte Business Angel), in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen.
Finanzierung aktuell
INVEST bringt Start-ups und privat Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.
Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Förderprogramm INVEST an.
Seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen (sogenannte Business Angel), in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen.
Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen
- Junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden.
- Private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Seit dem 6. Februar 2023 gilt die neue Richtline von INVEST – Zuschuss für Wagniskapital mit veränderten Förderbedingungen
- 25 % Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20 %) und bei Wandeldarlehen (bisher 10 %)
- Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
- 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
- 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment pro natürlicher Person
- förderfähig sind ausschließlich Erstinvestitionen
- Begrenzung des Exit-Zuschusses auf 25 % (bisher 80 %) der Investitionssumme
- Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
Die Förderfähigkeitsbescheinigung kann vom jungen Unternehmen zusammen mit Informationen über den Zuschuss für die Akquise von Investoren eingesetzt werden. Mit einem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbaren Förderfähigkeitslogo können die als förderfähig anerkannten Unternehmen auf ihrer Internetseite und in Präsentationen potenzielle Investoren auf ihre Förderfähigkeit hinweisen. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten.
Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch INVEST verringert. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie auf der Homepage des BAFA.