IHK-Beitrag

Zahlungsschwierigkeiten Beitrag

Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig und sind als öffentliche Abgaben fristgerecht, das heißt innerhalb eines Monats nach Zugang, zu begleichen. Wenn sich ein Unternehmen allerdings in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet, besteht die Möglichkeit, eine Stundung beziehungsweise eine Ratenzahlung schriftlich zu beantragen.

Stundung

Zur Verlängerung der Zahlungsfrist genügt ein formloser schriftlicher Antrag per Mail an beitrag@darmstadt.ihk.de. Sofern gegen einen festgesetzten Gewerbesteuerbescheid Widerspruch bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht wurde, besteht die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag die Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheids zu beantragen.

Ratenzahlung

Wenn Sie die Mitgliedsbeiträge nur in Teilbeträgen zahlen können, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Auch hierfür genügt ein formloser schriftlicher Antrag per Mail an beitrag@darmstadt.ihk.de.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Ratenzahlung, die Beitreibung der Mitgliedsbeiträge, ohne vorheriges Mahnen, möglich ist. Zukünftige Beitragsveranlagungen sind von dieser Ratenvereinbarung ausgeschlossen.