Ausländische Fachkräfte leichter einstellen
Viele Unternehmen tun sich derzeit schwer, ihren Fachkräftebedarf zu sichern. Ein Baustein, um Abhilfe zu schaffen, kann die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland sein. Die neuen gesetzlichen Regelungen bieten zwar erweiterte Möglichkeiten der Zuwanderung aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), sie sind aber auch deutlich komplexer als zuvor. Die Regelungen treten seit 18. November 2023 und noch bis zum 1. Juni 2024 sukzessive in Kraft.
Februar 2024
Anerkannte Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung oder Hochschulabschluss können mehr qualifizierte Beschäftigungen ausüben als bisher.
© stock.adobe.com/ WESTEND61
Seit November 2023 gilt:
- Anerkannte Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss können künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben – mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufen. Sie sind nicht mehr auf Beschäftigungen beschränkt, die in Verbindung mit ihrer Ausbildung oder dem Hochschulabschluss stehen.
- Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU werden gesenkt. Die Möglichkeit, eine solche Karte zu erhalten, wird außerdem einem größeren Personenkreis eröffnet. So wird die Liste der Engpassberufe für die Blaue Karte EU deutlich erweitert. Für IT-Spezialisten gelten zusätzliche Erleichterungen. Sie können eine Blaue Karte EU auch ohne Abschluss erhalten, wenn sie entsprechende Berufserfahrung vorweisen.
- Die Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten wird erleichtert. Die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/ EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die BA entfallen. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso wie das erforderliche Sprachniveau.
Veranstaltung in der IHK Darmstadt
Zum Thema Fachkräfteeinwanderung bietet das Forum Personalkultur eine Veranstaltung an. Am Dienstag, 27. Februar 2024, geht es ab 15 Uhr in der Zentrale der IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, um das Thema: Wie gewinne ich Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland? Vorgestellt werden verschiedene Optionen der Einwanderung von Fachkräften, hinzu kommen Erläuterungen zu den in Kraft tretenden gesetzlichen Neuerungen und weitere Hinweise und Tipps. Im Anschluss ist genügend Zeit vorgesehen, um sich mit den Referent*innen und anderen Teilnehmer*innen auszutauschen.
Anmeldung und weitere Infos.
Zum Thema Fachkräfteeinwanderung bietet das Forum Personalkultur eine Veranstaltung an. Am Dienstag, 27. Februar 2024, geht es ab 15 Uhr in der Zentrale der IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, um das Thema: Wie gewinne ich Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland? Vorgestellt werden verschiedene Optionen der Einwanderung von Fachkräften, hinzu kommen Erläuterungen zu den in Kraft tretenden gesetzlichen Neuerungen und weitere Hinweise und Tipps. Im Anschluss ist genügend Zeit vorgesehen, um sich mit den Referent*innen und anderen Teilnehmer*innen auszutauschen.
Anmeldung und weitere Infos.
Ab März 2024 gilt:
- Die bisherige Regelung, wonach Drittstaatsangehörige mit bereits teilweise in Deutschland anerkanntem Berufsabschluss zur Teilnahme an Anpassungsmaßnahmen einreisen können, wird erweitert. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen wird auf 24 Monate erhöht. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist möglich. Künftig ist eine Nebenbeschäftigung während der Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 20 Stunden in der Woche möglich.
- Einreise und Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft: Das Anerkennungsverfahren kann in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen. Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Voraussetzung sind eine Berufsqualifikation, die eine mindestens zweijährige Ausbildung erfordert hat, oder ein Hochschulabschluss. Auch müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 (GER) vorhanden sein.
- Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen mit Berufserfahrung: Künftig können Drittstaatsangehörige auch dann einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie einen Berufs- oder Hochschulabschluss haben, ohne dass dieser in Deutschland formal anerkannt ist. Der Abschluss muss jedoch im jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt sein. Zudem müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzung ist ein Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt.
- Zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche können Drittstaatsangehörige weiterhin einreisen. Die Altersgrenze wird von 25 auf 35 Jahre angehoben, die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse werden auf das Niveau B1 gesenkt. Die Höchstaufenthaltsdauer wird auf neun Monate erhöht. Darüber hinaus können Personen mit diesem Aufenthaltstitel eine Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen ausüben.
- Es wird eine neue Möglichkeit für die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen eingeführt, unabhängig von ihrer Qualifikation. Das bedarfsorientierte Kontingent wird von der Bundesagentur für Arbeit festlegt. Interessierte Arbeitgeber können hiernach eine Arbeitserlaubnis oder eine Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte aus dem Ausland beantragen.
Ab Juni 2024 gilt:
- Die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche wird eingeführt. Sie basiert auf einem Punktesystem. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner. Benötigt werden mindestens sechs Punkte. Die Chancenkarte wird zunächst für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.
- Die Westbalkanregelung wird entfristet, das Kontingent erhöht. Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien für jede Art von Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland. Die Regelung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Das Kontingent wird ab Juni 2024 außerdem auf jährlich 50.000 Zustimmungen erhöht.
Beratung durch das IQ Netzwerk Hessen
In Hessen hat man speziell für die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund das IQ Netzwerk Hessen geschaffen. Dort werden ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber zu Themen rund um die Fachkräfteeinwanderung unterstützt. Beispielsweise geht es um die Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie die Vernetzung und Beratung von Arbeitgeber, Fachkräften und Behörden. www.hessen.netzwerk-iq.de
In Hessen hat man speziell für die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund das IQ Netzwerk Hessen geschaffen. Dort werden ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber zu Themen rund um die Fachkräfteeinwanderung unterstützt. Beispielsweise geht es um die Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie die Vernetzung und Beratung von Arbeitgeber, Fachkräften und Behörden. www.hessen.netzwerk-iq.de
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Matthias Voigt
Bereich:
Kommunikation und Marketing
Themen: IHK-Magazin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit