Neue Vorschriften für nachhaltige Verpackungen
Der Europäische Rat hat die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) förmlich angenommen. Sie gilt voraussichtlich ab Mitte 2026 unmittelbar und einheitlich in allen EU-Ländern. Auch wenn viele Maßnahmen mit Übergangsfristen versehen sind: Unternehmen sollten diese kennen und sich darauf einstellen.
22. Januar 2025
Am 16. Dezember 2024 hat der Europäische Rat die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) förmlich angenommen – somit ist sie endgültig beschlossen. Sie gilt 18 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und Inkrafttreten, voraussichtlich Mitte 2026, unmittelbar und einheitlich in allen EU-Ländern.
Die neuen Vorschriften in der Übersicht
Die neuen Vorschriften betreffen alle Verpackungen, ungeachtet des verwendeten Materials, und alle Verpackungsabfälle, ungeachtet ihrer Herkunft (unter anderem Industrie, Fertigung, Einzelhandel und Haushalte). Ziel ist, das Aufkommen von Verpackungsabfällen deutlich zu verringern, indem verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und die Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, möglichst wenig Verpackungen zu verwenden.
Die neuen Vorschriften umfassen unter anderem:
- Neue Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen mit Anforderungen an die recyclingorientierte Gestaltung und eine großmaßstäbliche Recyclingfähigkeit.
- Ziele für 2030 und 2040 für einen Mindestprozentsatz an recycelten Materialien in Verpackungen (zum Beispiel 65 Prozent für Einwegflaschen aus Kunststoff bis 2040).
- Sparsamkeit bei Gewicht und Volumen der Verpackungen sowie Vermeidung unnötiger Verpackungen. Zum Beispiel soll unnötiger Leerraum vermieden werden und insbesondere nicht erlaubt sind Verpackungseigenschaften, die nur darauf abzielen, das wahrgenommene Volumen des Produktes zu vergrößern. Bei Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den Online-Handel sollte das Verhältnis des Leerraums zu dem Produkt 50 Prozent nicht überschreiten.
- Beschränkung für Gefahrstoffe, einschließlich Grenzwerte für polyflorierte Alkylsubstanzen (PFAS) für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Beschränkungen für Einwegkunststoffverpackungen, darunter: für vorverpacktes Obst und Gemüse; für Lebensmittel und Getränke, die in Hotels, Bars und Restaurants abgefüllt und verzehrt werden; für Einzelportionen von Würzmitteln, Soßen, Kaffeeweißer und Zucker in Hotels, Bars und Restaurants; für kleine Kosmetik- und Toilettenartikel (zum Beispiel Shampoo- oder Körperlotionsflaschen) im Gastgewerbe; für sehr leichte Kunststofftaschen (beispielsweise auf Märkten für lose Lebensmittel).
- Zielvorgaben für die Wiederverwendung für verschiedene Sektoren und Verpackungsformate, zum Beispiel verbindliche Zielvorgaben von 40 Prozent für Transport- und Verkaufsverpackungen und zehn Prozent für Umverpackungen im Jahr 2023.
- Wiederbefüllungspflichten für Anbieter von Lebensmittel und Getränke to go. Diese müssen Kunden ohne zusätzliche Kosten die Mitnahme in eigenen Behältnissen ermöglichen.
- Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen (zum Beispiel zur Materialzusammensetzung oder zum recycelten Inhalt), die Transparenz schaffen und Auswahl und Sortieren erleichtern sollen.
Eine Einordnung der Herausforderungen für Unternehmen in Deutschland nimmt die DIHK vor: Die Europäische Verpackungsverordnung – mehr Dokumentation für mehr Harmonisierung?
Hintergrund
Obwohl bei den Recyclingquoten in der EU ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, steigt die Menge an Verpackungsabfällen schneller als die Recyclingmenge. Im Jahr 2022 wurden in der EU fast 186,5 Kilogramm Abfallverpackungen pro Person erzeugt, 36 davon Kunststoffverpackungen. Das bedeutet, dass im Schnitt in der EU täglich ein halbes Kilogramm Verpackungsabfall pro Person erzeugt wurde. Die noch geltende EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle wurde 1994 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet. Die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle soll die bestehende Richtlinie ersetzen und den derzeitigen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle über den gesamten Lebenszyklus im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und eines klimaneutralen Europas aktualisieren. Die DIHK hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens mit einer Stellungnahme beteiligt.
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Velina Schmitz
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