Fortbildungsprüfung

Industriemeister/in Fachrichtung Pharmazie

Prüfungstermine

Diese Prüfung findet nach Bedarf zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.

Frühjahr 2025

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 12. und 13. März 2025
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 19. und 20. März 2025
Anmeldeschluss für beide Prüfungsteile: 1. Dezember 2024

Herbst 2025

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 16. und 17. Oktober 2025
Anmeldeschluss: 1. Juli 2025

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

  • Üblicherweise eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Chemie zugeordnet werden kann und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstig anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • oder eine mindenstens fünfjährige Berufspraxis.
  • Zusätzlich muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bis zum Beginn des zweiten Prüfungsteils erfolgen.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines/einer Industriemeisters/-in Fachrichtung Pharmazie aufweisen.

Einreichung der Unterlagen zur Zulassungsprüfung

Sie haben sich für diese Fortbildung entschieden und möchten Ihre Zulassung zur Prüfung von der zuständigen Stelle überprüfen lassen, dann reichen Sie folgende Unterlagen ein (E-Mail, Fax oder Post):
  • den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Downloads)
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • gegebenenfalls Kopie Prüfungszeugnis (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • gegebenenfalls Zeugniskopie der bereits abgelegten Ausbildereignungsprüfung
  • qualifizierte Arbeitgeberzeugnisse beziehungsweise -bescheinigungen (Zeitraum und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung)
  • sonstige Nachweise, die eine Zulassung rechtfertigen
  • Anmeldebestätigung des Bildungsträgers (sofern weder Wohn- noch Arbeitsort im Kammerbezirk Darmstadt liegt).

Zulassungsgebühr

15 bis 250 Euro (je nach Aufwand)

Prüfungsgebühr

zurzeit 1.750 Euro (ohne AEVO-Prüfung)
  • Fachübergreifender Teil (FÜB): 650 Euro
  • Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ): 1.100 Euro
Bitte beachten Sie, dass wir zum 1. Januar 2025 die Prüfungsgebühren anpassen werden.

Weiterführende Links