Fortbildungsprüfung

Aufstiegsprämie

Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen IHK in Hessen abgelegt und ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wurde. Zudem muss der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen.
In Fällen, in denen die Prüfung in einem anderen Bundesland als Hessen abgelegt wurde, obwohl sie in Hessen grundsätzlich angeboten wurde, müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses beide in
Hessen liegen.

Antragsverfahren

Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolventinnen und Absolventen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen, ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses), auf der Website des Hessischen Industrie- und Handelskammertages einzureichen. Dort wird eine Selbsterklärung zum Wohn- und Beschäftigungsort der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses verlangt. Außerdem muss eine Kopie des Prüfungszeugnisses als Upload beigefügt werden.

Auszahlung

Die Auszahlung der Prämie erfolgt in der Regel zehn bis vierzehn Wochen nach Antragstellung.

Hintergrund

Mit der Aufstiegsprämie sollen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll der Erwerb eines Fortbildungsabschlusses auf DQR-Niveau 6 oder 7 als attraktives Weiterbildungsziel, das zu einer akademischen Ausbildung gleichwertig ist, gefördert und gestärkt werden.
Seit dem Jahr 2019 gewährt das Land Hessen die Aufstiegsprämie für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen, die im Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Voraussetzung ist, dass die Prüfung von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet und vor der zuständigen Stelle abgelegt worden sind.

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