Fortbildungsprüfung

Personalfachkaufmann/-frau

Prüfungstermine

Diese Prüfung findet bei Bedarf zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt, aktuell jeweils zum Herbsttermin.

Frühjahr 2025

  • Schriftliche Prüfung: 16. und 17. April 2025
  • Mündliche Prüfung: Sommer 2025
Anmeldeschluss: 1. Dezember 2024

Herbst 2025

  • Schriftliche Prüfung: 29. und 30. Oktober 2025
  • Mündliche Prüfung: Februar 2026
Anmeldeschluss: 1. Juli 2025

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

Üblicherweise eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines/einer Personalfachkaufmann/-frau aufweisen.
Zusätzlich muss bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbildereignungsprüfung) erfolgen.

Einreichung der Unterlagen zur Zulassungsprüfung

Sie haben sich für diese Fortbildung entschieden und möchten Ihre Zulassung zur Prüfung von der zuständigen Stelle überprüfen lassen, dann reichen Sie folgende Unterlagen ein (E-Mail, Fax oder Post):
  • den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Downloads)
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • gegebenenfalls Kopie Prüfungszeugnis (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • gegebenenfalls Zeugniskopie der bereits abgelegten Ausbildereignungsprüfung
  • qualifizierte Arbeitgeberzeugnisse beziehungsweise -bescheinigungen (Zeitraum und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung)
  • sonstige Nachweise, die eine Zulassung rechtfertigen
  • Anmeldebestätigung des Bildungsträgers (sofern weder Wohn- noch Arbeitsort im Kammerbezirk Darmstadt liegt).

Zulassungsgebühr

15 bis 250 Euro (je nach Aufwand)

Prüfungsgebühr

zurzeit 640 Euro (ohne AEVO-Prüfung)
  • Schriftliche Prüfung: 330 Euro
  • Mündliche Prüfung: 310 Euro

Weiterführende Links