Fortbildungsprüfung

Meister/-in für Kraftverkehr

Prüfungstermine

Diese Prüfung findet nach Bedarf zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.

Winter 2024

Grundlegende Qualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 6. und 7. November 2024
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 12. und 13. November 2024
Anmeldeschluss für beide Prüfungsteile: 1. August 2024

Sommer 2025

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 29. und 30. April 2025
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 7. und 8. Mai 2025
Anmeldeschluss für beide Prüfungsteile: 1. Februar 2025

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

  • Üblicherweise eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
  • Zusätzlich muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bis zum Beginn der letzten Prüfungsleistung erfolgen.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Meisters/Meisterin für Kraftverkehr aufweisen.

Einreichung der Unterlagen zur Zulassungsprüfung

Sie haben sich für diese Fortbildung entschieden und möchten Ihre Zulassung zur Prüfung von der zuständigen Stelle überprüfen lassen, dann reichen Sie folgende Unterlagen ein (E-Mail, Fax oder Post):
  • den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Downloads)
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • gegebenfalls Kopie Prüfungszeugnis (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • qualifizierte Arbeitgeberzeugnisse beziehungsweise -bescheinigungen (Zeitraum und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung)
  • sonstige Nachweise, die eine Zulassung rechtfertigen
  • Anmeldebestätigung des Bildungsträgers (sofern weder Wohn- noch Arbeitsort im Kammerbezirk Darmstadt liegt).

Zulassungsgebühr

  • 15 bis 250 Euro (je nach Aufwand)

Prüfungsgebühr

zurzeit 1.270 Euro (ohne AEVO-Prüfung)
  • Fachübergreifende Basisqualifikationen (FÜB): 420 Euro
  • Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ): 850 Euro

Weiterführende Links