Fortbildungsprüfung

Industriemeister/-in Fachrichtung Mechatronik

Prüfungstermine

Diese Prüfung findet nach Bedarf zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.

Winter 2024

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 6. und 7. November 2024
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 4. und 5. Dezember 2024
Anmeldeschluss für beide Prüfungsteile: 1. August 2024

Sommer 2025

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 29. und 30. April 2025
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 19. und 20. Mai 2025
Anmeldeschluss für beide Prüfungsteile: 1. Februar 2025

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

  • Üblicherweise eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate Berufspraxis
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
  • Zusätzlich muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bis zum Beginn der letzten Prüfungsleistung erfolgen.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines/einer Industriemeisters/in Fachrichtung Mechatronik aufweisen.

Einreichung der Unterlagen zur Zulassungsprüfung

Sie haben sich für diese Fortbildung entschieden und möchten Ihre Zulassung zur Prüfung von der zuständigen Stelle überprüfen lassen, dann reichen Sie folgende Unterlagen ein (E-Mail, Fax oder Post):
  • den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Downloads)
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • gegebenfalls Kopie Prüfungszeugnis (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • qualifizierte Arbeitgeberzeugnisse beziehungsweise -bescheinigungen (Zeitraum und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung)
  • sonstige Nachweise, die eine Zulassung rechtfertigen
  • Anmeldebestätigung des Bildungsträgers (sofern weder Wohn- noch Arbeitsort im Kammerbezirk Darmstadt liegt).

Zulassungsgebühr

  • 15 bis 250 Euro (je nach Aufwand)

Prüfungsgebühr

zurzeit 780 Euro (ohne AEVO-Prüfung)
  • Fachübergreifende Basisqualifikationen (FÜB): 300 Euro
  • Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ): 480 Euro

Weiterführende Links