Fortbildungsprüfung

Handelsfachwirt/-in

Prüfungstermine

Diese Prüfung findet bei Bedarf zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.

Frühjahr 2025

  • 1. Teilprüfung (schriftlich): 2. April 2025
  • 2. Teilprüfung (schriftlich): 3. April 2025
  • 3. Teilprüfung (mündlich): ca. 4 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Teilprüfungen
Anmeldeschluss für alle Teilprüfungen: 1. Dezember 2024

Herbst 2025

  • 1. Teilprüfung (schriftlich) : 18. September 2024
  • 2. Teilprüfung (schriftlich): 19. September 2024
  • 3. Teilprüfung (mündlich): ca. 4 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Teilprüfungen
Anmeldeschluss für alleTeilprüfungen: 1. Juli 2025

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

Üblicherweise die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/in oder in einem kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
  • oder den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.

Einreichung der Unterlagen zur Zulassungsprüfung

Sie haben sich für diese Fortbildung entschieden und möchten Ihre Zulassung zur Prüfung von der zuständigen Stelle überprüfen lassen, dann reichen Sie folgende Unterlagen ein (E-Mail, Fax oder Post):
  • den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Downloads)
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • gegebenenfalls Kopie Prüfungszeugnis (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • qualifizierte Arbeitgeberzeugnisse beziehungsweise -bescheinigungen (Zeitraum und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung)
  • sonstige Nachweise, die eine Zulassung rechtfertigen
  • Anmeldebestätigung des Bildungsträgers (sofern weder Wohn- noch Arbeitsort im Kammerbezirk Darmstadt liegt).

Zulassungsgebühr

15 bis 250 Euro (je nach Aufwand)

Prüfungsgebühr

zurzeit 640 Euro
  • Schriftliche Prüfung Teil 1: 250 Euro
  • Schriftliche Prüfung Teil 2: 250 Euro
  • Mündliche Prüfung Teil 3: 140 Euro
Bitte beachten Sie, dass wir zum 1. Januar 2025 die Prüfungsgebühren anpassen werden.

Weiterführende Links