Gesetzllicher Auftrag

IHK-Aktivitäten bei großflächigen Einzelhandelsprojekten

Die Industrie- und Handelskammer ist die einzige Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) und zu großflächigen Einzelhandelsprojekten als sogenannter "Träger öffentlicher Belange" gehört werden muss. Diese besondere Form der Einbindung ist auf die spezielle Organisationsform der IHK und ihre gesetzliche Verpflichtung auf die Gesamtinteressenvertretung für die örtliche Wirtschaft zurückzuführen.
Eine besondere Bedeutung hat diese Einflussmöglichkeit der IHK für den Einzelhandel, da die Bauleitplanung über die Ansiedlungsmöglichkeiten für Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für großflächige Einzelhandelsobjekte entscheidet. So sind Handelsbetriebe mit mehr als 1.200 Quadratmeter Geschossfläche (etwa 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) in der Regel nur in sogenannten Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel zulässig. Ein Verbrauchermarkt mit 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche würde also in einem Gewerbegebiet keine Baugenehmigung erhalten. Da die Kammer als Träger öffentlicher Belange bei der Ausweisung von Sondergebieten zu hören ist, kann sie in einem bestimmten Rahmen Einfluss auf die Gesamtverkaufsfläche und die zulässigen Sortimente nehmen. Es kann hierbei allerdings nicht um Wettbewerbsschutz gehen. Unser Ziel ist es vielmehr, darauf zu drängen, dass die Innenstadt als Einzelhandelsstandort erhalten bleibt und den Einzelhandelsbetrieben Entwicklungsspielräume geboten werden.
Die intensive Einbindung der Industrie- und Handelskammer in die Vorbereitung und Genehmigung großflächiger Einzelhandelsprojekte ist Chance und Verpflichtung zugleich:
  1. Wie keine andere Organisation der Wirtschaft kann die IHK versuchen, im Sinne der Mitgliedsbetriebe auf die örtliche Einzelhandelsentwicklung Einfluss zu nehmen, um eine vernünftige und gesunde Arbeitsteilung von Innenstadt und Grüne Wiese zu ermöglichen.
  2. Diese Chance bleibt aber nur erhalten, wenn die Kammer als fachkundiger Gutachter und Sachwalter der Belange der gesamten örtlichen Wirtschaft anerkannt bleibt. Ziel der Einflussnahme der Kammer kann es vor diesem Hintergrund nicht sein, Wettbewerb zu unterbinden, um einzelne Betriebe zu schützen. Es muss vielmehr darum gehen, Entwicklungsspielräume für alle Formen des Einzelhandels in eine vernünftige Stadtentwicklung einzubetten.