Statistik

Kaufkraft für den Einzelhandel

Bei der Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft werden nur diejenigen Anteile der Kaufkraft berücksichtigt, die für Ausgaben im Einzelhandel (inklusive Internet- und Versandhandel) zur Verfügung stehen.
Um zu diesem Wert zu gelangen, werden von der Gesamtkaufkraft die – je nach Gebiet unterschiedlichen - Ausgaben beispielsweise für Dienstleistungen, Wohnung, Reisen und Altersvorsorge abgezogen. Im Gegensatz zur Gesamtkaufkraft stellt die einzelhandelsrelevante Kaufkraft damit den für den Einzelhandel verfügbaren Teil des Einkommens der privaten Verbraucher in transparenter und vergleichbarer Form in den Mittelpunkt. Somit wird das für alle einzelhandelsorientierten Wirtschaftszweige vorhandene, verbraucherbezogene Nachfragepotenzial nach Gütern des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs dargestellt.
Das Verhältnis zwischen Ausgaben im Einzelhandel und Einkommen, sowie zahlreichen weiteren demografischen und geografischen Variablen, kann aus amtlichen Einkommens- und Verbrauchsstichproben entnommen werden. Mit Hilfe von Regionaldaten zu Einkommensklassen und soziodemografischen Kategorien wird die einzelhandelsrelevante Kaufkraft ermittelt.
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft kann dann wiederum nach verschiedenen Ausgabebereichen (Sortimente, Fachsparten, Warengruppen oder Produktgruppen) differenziert werden.
Da bei der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft als Definition der im stationären Einzelhandel erzielte Umsatz zu Endverbraucherpreisen, inklusive Internet- und Versandhandel, zugrunde gelegt wird, beim stationären Einzelhandelsumsatz die Internet- und Versandhandelsumsätze jedoch nicht berücksichtigt werden (Ort des Kaufaktes und Point of Sale sind beim Internet- und Versandhandel nicht identisch) liegt die Bundessumme bei der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft höher als beim Einzelhandelsumsatz.