Recht und Steuern

Lohnsteuer und Reisekosten

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer, die als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Arbeitgeber behalten die Lohnsteuer vom Gehalt der Arbeitnehmer ein und führen sie an das örtliche Finanzamt ab. Für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer ist der Arbeitgeber verantwortlich und haftet dafür.

Reisekosten

Die Abrechnung von Reisekosten ist ein komplizierter Bestandteil der Lohnkostenabrechnung. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Dokumente: