Umsatzsteuer Europa
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024
Nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben den Euro als einheitliche Währung eingeführt. Daher kann es bei Geschäften mit Unternehmen einzelner EU-Länder notwendig sein, die Umsatzsteuer oder Vorsteuer in eine andere Währung umzurechnen. Die anzuwendenden Umsatzsteuer-Umrechnungskurse werden monatlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.
Die monatlich fortgeschriebene Tabelle des BMF mit den Euro-Referenzkursen für das Jahr 2024 steht hier zum Download zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten lediglich erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Die vorliegenden Informationen können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.