Umsatzsteuer Europa

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024

Nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben den Euro als einheitliche Währung eingeführt. Daher kann es bei Geschäften mit Unternehmen einzelner EU-Länder notwendig sein, die Umsatzsteuer oder Vorsteuer in eine andere Währung umzurechnen. Die anzuwendenden Umsatzsteuer-Umrechnungskurse werden monatlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.
Die monatlich fortgeschriebene Tabelle des BMF mit den Euro-Referenzkursen für das Jahr 2024 steht hier zum Download zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten lediglich erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Die vorliegenden Informationen können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎