Umsatzsteuer

IHK-Leitfaden zur "neuen" E-Rechnung veröffentlicht

Ab 1. Januar 2025 ist es so weit, alle Unternehmen müssen für den Empfang der "neuen" E-Rechnung (B2B) gerüstet sein. Hingegen kann der Versand der elektronischen Rechnung zeitlich verzögert umgesetzt werden, da das Bundesfinanzministerium (BMF) hierfür Übergangsfristen eingeräumt hat. Dennoch sollten Unternehmen frühzeitig die nächsten Schritte der Umsetzung planen. Der aktuelle IHK-Leitfaden bietet eine Anleitung, wie die Implementierung im Betrieb erfolgen kann.
Hinweis: Der IHK-Leitfaden dient als erste Orientierungshilfe und soll Betriebe auf die weitergehende Abstimmung mit der Steuerkanzlei und/oder dem Softwareanbieter vorbereiten. Bei der Erstellung des Leitfadens lag der Fokus auf der praktischen Anwendung, weshalb bewusst auf detaillierte steuerrechtliche Erläuterungen und technische Fachbegriffe verzichtet wurde.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet derzeit an einem erläuternden Schreiben, das Antworten auf offene Detailfragen geben wird. Aufgrund zahlreicher Anfragen von Mitgliedsunternehmen haben wir uns jedoch entschieden, nicht auf dieses BMF-Schreiben zu warten und eine “Erstversorgung” zur Umsetzung anzubieten. Sobald das BMF-Schreiben – voraussichtlich im 3. Quartal – veröffentlicht wird, planen wir, eine aktualisierte Version des Leitfadens zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für die Mitgliedsunternehmen. Sie bieten lediglich erste Orientierungshilfen und ‎erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit übernommen. Eine individuelle Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater, kann dadurch nicht ersetzt werden.