Hessisches Finanzministerium

Hessen plant ein eigenes Modell für die Grundsteuer

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Dabei sind die bisherigen Einheitswerte ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen zu ersetzen. Das Ende 2019 verabschiedete Bundesmodell will die Hessischen Landesregierung jedoch nicht übernehmen.
Hessen knüpft mit den, in der Pressemitteilung (11. Mai 2020) vorgelegten Eckpunkten, an das bereits bekannte Flächenmodell an, das bereits 2010 von Hessen und anderen Ländern als Vorschlag erarbeitet wurde.

Flächenmodell und Lage

Mit einem einfachen Faktorverfahren soll die Lage des Grundstück berücksichtigt werden, wodurch das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert wird, je nachdem, wie sich die Lagequalität des betreffenden Grundstücks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstellt.

Vorhandene Bodenrichtwertzonen nutzen

Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führe es zu gleichen Ergebnissen wie das Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom kommunalen Durchschnitt der Bodenwerte in stärkerem Maße ab, führe dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.

Angaben in der Steuerklärung

Das Hessische Modell kommt mit drei Angaben in der Steuererklärung aus:
  • Grundstücksfläche,
  • Gebäudefläche "Wohnen",
  • Gebäudefläche "Nicht-Wohnen".
Beim Bundesmodell würden bis zu neun Angaben fällig.
Die Zonenwerte für die Faktorberechnung können nach den Plänen von Finanzminister Boddenberg in Hessen automatisch per IT zugespielt werden.

Regelung zur Grundsteuer C

Weiterhin möchte Hessen in seinem Grundsteuergesetz auch eine Regelung zur Grundsteuer C aufnehmen, die es den Gemeinden ermöglicht, für baureife Grundstücke per gesondertem Hebesatz eine höhere Grundsteuer zu erheben, als für die übrigen Grundstücke. Ergänzend zur Bundesregelung soll die hessische Regelung die Möglichkeit vorsehen, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen, wobei eine Höchstgrenze gelten soll.

Die hessische Wirtschaft begrüßt bestimmte Ansätze des neuen Berechnungsmodells

In seiner Pressemitteilung (11. Mai 2020) begrüßt der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) grundsätzlich den eigenen Reformansatz der Landesregierung zur Grundsteuer. Jedoch wäre aus Sicht der hessischen Wirtschaft ein rein wertunabhängiges Flächenmodell die bessere Lösung, weil es Bürokratie sowohl für die Unternehmen als auch die Verwaltung reduziert.
Kritisch gesehen wird dagegen die Einführung einer Grundsteuer C, mit der baureife Grundstücke stärker besteuert würden. Anreize baureife Grundstücke zu bebauen, ergäben sich aus Sicht des HIHK vielmehr dann, wenn Regulierungen, wie zum Beispiel die Mietpreisbremse, entfallen würden. Zusätzlich bleibt zu beachten, dass der hessische Ansatz nicht zu Steuererhöhungen oder Verschiebungen zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft führen darf.
Auf der Website des Hessischen Finanzministeriums wird das Flächen-Faktor-Verfahren im Detail erläutert und anhand von Beispielen die Berechnung der Grundsteuer aufgezeigt.