Lohnsteuer
Geplante Anhebung der Verpflegungspauschalen 2024 entfällt
Das Wachstumschancengesetz hatte zum 1. Januar 2024 eine Erhöhung der Verpflegungspauschalen auf 16 Euro beziehungsweise 32 Euro vorgesehen. Im Vermittlungsausschuss ist die angekündigte Anhebung der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand jedoch dem Rotstift zum Opfer gefallen.
Die bisher gültigen Verpflegungspauschalen bei betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Inland sind weiterhin anzusetzen:
Art der Auswärtstätigkeit
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Pauschale
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bei eintägigen Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden
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14 Euro
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An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeitenunabhängig von der Dauer der Abwesenheit
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14 Euro
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bei Auswärtstätigkeiten, die nicht An- und Abreisetag sind, von 24 Stunden
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28 Euro
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Beschlossen wurde hingegen die Anhebung der Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer zum 1. Januar 2024 von 8 Euro auf 9 Euro.
Die weiteren Regelungen rund um die Reisekosten von Arbeitnehmern haben wir auf unserer Informationsseite „Steuerliche Behandlung von Reisekosten von Arbeitnehmern“ zusammengefasst.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.