Lohnsteuer
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich in seinem aktuellen Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen sowie zur Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen ohne maschinelle Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber für die Kalenderjahre ab 2025.
Hintergrund: Nach Abschluss des Lohnkontos muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres aus den Aufzeichnungen des jeweiligen Lohnkontos eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die zuständige Finanzbehörde übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung über die bestimmte Schnittstelle. Das hierfür erforderliche Zertifikat für die Authentifizierung kann einmalig auf der Internetseite www.elster.de beantragt werden. Ohne diese Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich.
Weiterführende Informationen: BMF-Schreiben vom 5. September 2024. Die Änderungen gegenüber 2019 sind durch Fett- und Kursivdruck hervorgehoben.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für die Mitgliedsunternehmen. Sie bieten lediglich erste Orientierungshilfen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit übernommen. Eine individuelle Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater, kann dadurch nicht ersetzt werden.