Digitalisierung

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Beginnend ab November 2024 wird stufenweise jedem Unternehmen zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugewiesen. Neben ihrer Bedeutung für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung dient die W-IdNr. bei der Nutzung zukünftiger digitaler Verwaltungsleistungen ebenfalls der Identifikation.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Jeder wirtschaftlich Tätige bekommt zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren vom Bundeszentralamt für Steuern ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt – so ist es dem Regierungsentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) zu entnehmen. Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.
Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben der bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer zusätzlich eine W-IdNr. So soll klargestellt werden, dass der betriebliche Bereich von der privaten Sphäre zu trennen ist.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird den Unternehmen ohne Antragstellung entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto zugewiesen.

Was bringt Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Sie wird die Kommunikation mit Behörden erleichtern und kann in Zukunft dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.
Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. einmalig. Das bedeutet, dass die eindeutige Unternehmensnummer die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit Bestand haben wird. Sie ändert sich nicht, auch nicht bei Adress- oder Namensänderungen.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ sowie neun Ziffern, die in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.
Für die eindeutige Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen zusätzlich für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit ein nummerisches Unterscheidungsmerkmal zugeordnet – fortlaufend, beginnend mit 00001. Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.
Beispielsweise könnte eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 wie folgt aussehen:
DE123456789-00001
Hinweis: In der W-IdNr. sind keine persönlichen oder betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

Ersetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder andere Identifikations-Nummern?

Nein, die Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt aktuell nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder andere bestehende Identifikationsnummern. Sie wird parallel zu diesen verwendet, soll jedoch perspektivisch dazu beitragen, andere Nummern zu ersetzen. Aufgrund der stufenweise Vergabe der W-IdNr. ist bis zum 31. Dezember 2026 die Angabe der W-IdNr. in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken nicht verpflichtend. Die Steuererklärungen sind bis dahin wie gewohnt mit der Steuernummer abzugeben.

Wann erhalten Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet ab November 2024 und erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bis voraussichtlich 2026 sollen alle wirtschaftlich Tätigen diese erhalten. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Müssen Gründer die Wirtschafts-Identifikationsnummer separat beantragen?

Die W-IdNr. wird bei einer Neugründung im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens (ELSTER.de) automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Gründer müssen somit diese Nummer nicht separat beantragen.

Die IHK-Organisation äußert sich zur Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung

Stellvertretend für die Mitgliedsunternehmen übermittelte die Deutsche Industrie- und Handelskammer im Juli dieses Jahres die Stellungnahme zum Referentenentwurf der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB)
Auf Basis der Rückmeldungen aus den Mitgliedsunternehmen wird die Einführung eines bundeseinheitlichen, dauerhaften und unveränderlichen Identifikationsmerkmales zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen begrüßt, da dieses einen wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsverfahren darstellt. Mit Blick auf die bereits existierenden Identifikationsnummern (zum Beispiel Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist es jedoch erforderlich, dass die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer keine weiteren bürokratischen Belastungen für die Unternehmen auslösen wird und diese nicht eine zusätzliche Identifikationsnummer verwalten müssen.

Das Bundeszentralamt für Steuern informiert

Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine ausführliche Informationsseite eingerichtet, die auf alle Detailfragen rund um die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeht: Bundeszentralamt für Steuern – Wirtschafts-Identifikationsnummer
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Auch können sie eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎