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Von A wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bis V wie "Verjährung bei der Produkthaftung": Wenn Sie gezielt nach Informationen zu einzelnen vertragsrechtlichenThemen suchen, führt Sie diese Liste mit den alphabethisch sortierten Merkblättern direkt zum Ziel.
Bei sämtlichen Kaufverträgen oder Verbrauchsgüterverträgen, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, müssen Verkäufer seit Jahresbeginn zahlreichen neuen Pflichten nachkommen. Für Verträge, die bis dahin abgeschlossen wurden, gelten noch die alten gesetzlichen Regelungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Vertragsbedingungen. Im Gegensatz zu individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen werden AGB von einer Vertragspartei (Verwender) beim Abschluss eines Vertrages vorgegeben. AGB schaffen einheitliche Regelungen für Massenverträge und erleichtern so den Geschäftsverkehr, wobei keine Pflicht zur Verwendung von AGB besteht.