Wettbewerbsrecht
Einigungsstelle: Wettbewerb nach festen Regeln
Unternehmer sollten die Möglichkeiten nutzen, gegen eine Verletzung des Wettbewerbsrechts durch einen Mitbewerber zunächst außergerichtlich vorzugehen. Die zahlreichen Vorteile des Einigungsstellenverfahrens sind in diesem Artikel zusammengefasst. Fühlt sich ein Unternehmer durch Werbemethoden eines Wettbewerbers angegriffen, muss nicht gleich vor Gericht verhandelt werden. Auseinandersetzungen lassen sich meist schneller und kostengünstiger bei der Einigungsstelle der IHK klären.
Einleitung
Ein Freund des Hauses macht den Unternehmer darauf aufmerksam: Der Branchenkollege ködert Kunden mit unaufgeforderten Werbe-E-Mails. Solch unlautere Werbung gibt immer wieder Anlass zum Ärger. Natürlich kann darüber vor Gericht gestritten werden. Die IHKs bieten jedoch eine kostengünstige und schnellere Alternative. Alle Kammern in Deutschland haben eine sogenannte Einigungsstelle. Dort können Konflikte gemeinsam geschlichtet werden.
Wettbewerbsbestimmungen einhalten
Rechtsgrundlage für die Institution ist der Paragraf 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Streitfälle, die sich aus dem Gesetz ergeben, können bei Ihrer IHK außergerichtlich beigelegt werden. Sie werden vor dem Vorsitzenden und zwei Unternehmern als Beisitzern verhandelt. Typisch sind – neben Auseinandersetzungen um unverlangte Werbung per E-Mail – Konflikte um irreführende Werbung. Auch mangelnde Hinweise auf Kundenrechte werden immer wieder diskutiert.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Betroffene können die Einigungsstelle direkt anrufen. Oft wird ein Unternehmen auch anonym durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) aus Bad Homburg vertreten, wenn es dort Mitglied ist. Die Wettbewerbszentrale schaltet – nach erfolgloser Abmahnung – die Einigungsstelle ein. Insgesamt zählen zu ihren Mitgliedern neben 1.200 Betrieben, alle Industrie- und Handelskammern, die meisten Handwerkskammern sowie weitere 400 Verbände und Organisationen der Wirtschaft.
Einvernehmliche Lösungen suchen
Bei der Einigungsstelle in Darmstadt werden derzeit rund zehn Verfahren pro Jahr verhandelt. Ziel ist immer ein einvernehmliches Resultat. Die Einigungsstelle kann einen Streit nicht wie ein staatliches Gericht entscheiden, manchmal kann keine Einigung erzielt werden. Gelingt die Schlichtung nicht, wird das Verfahren für gescheitert erklärt. Dann bleibt es den Parteien überlassen, ihr Recht vor den staatlichen Gerichten zu suchen. In den meisten Fällen lohnt es sich, zuvor die Einigungsstelle einzuschalten. Fast immer können sich die Parteien einigen. Denn meist beruhen Wettbewerbsverstöße nicht auf Bösartigkeit, sondern nur auf Unkenntnis.