Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Mit dem Pflegezeitgesetz will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Beschäftigten die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Neben der Pflegezeit bis zu sechs Monaten ist auch die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage geregelt. Ergänzt werden die Regelungen durch das Familienpflegezeitgesetz, das die Reduzierung der Arbeitszeit um bis zu zwei Jahre ermöglicht.