International

Feld 9 + Rückseite

Feld 9:

Dieses Feld ist nicht auszufüllen. Der Antragsteller sollte stets mit dem Absender identisch sein. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der IHK möglich.

Rückseite des Ursprungszeugnisses:

Eigenerklärungen eines Unternehmens oder sonstige Erklärungen (gemäß Konsulats- und Mustervorschriften) dürfen nur auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses abgegeben werden. Diese müssen vom Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen werden. Boykotterklärungen sind gänzlich verboten, auch wenn sie im Akkreditiv verlangt werden.