Schritte zum Carnet
Carnet-Vorderseite
Das Carnet darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Die Inhalte werden in der Web-Anwendung e-ata.de eingetragen und das fertige Carnetheft von uns ausgedruckt. Wir empfehlen folgende Angaben auf der Vorderseite:
Feld A – „Inhaber und Anschrift“ (im Web: bereits bei der Registrierung angegeben)
Angabe der vollständigen Anschrift des Unternehmens oder der Privatperson, für die das Carnet beantragt wird. Unternehmensbezeichnungen sind so einzutragen, wie im Handelsregister bzw. in der Gewerbeanmeldung genannt.
Angabe der vollständigen Anschrift des Unternehmens oder der Privatperson, für die das Carnet beantragt wird. Unternehmensbezeichnungen sind so einzutragen, wie im Handelsregister bzw. in der Gewerbeanmeldung genannt.
Feld B – „Vertreten durch“ (im Web: Vertreter)
Hier sollte der Name der Person oder des Dienstleisters (Spedition) angegeben werden, die mit dem Carnet ins Ausland reist. Wir empfehlen die Angabe „gemäß Vollmacht / as per attached power(s) of attorney“. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie direkt in der Web-Anwendung.
Hier sollte der Name der Person oder des Dienstleisters (Spedition) angegeben werden, die mit dem Carnet ins Ausland reist. Wir empfehlen die Angabe „gemäß Vollmacht / as per attached power(s) of attorney“. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie direkt in der Web-Anwendung.
Feld C – „Beabsichtigte Verwendung der Waren“ (im Web: Verwendungszweck)
- Berufsausrüstung | professional equipment,
- Messe- und Ausstellungsgut | international -fair / exhibition,
- Warenmuster | Commercial Samples.
Das grüne Deckblatt muss in der Zeile „Unterschrift des Inhabers“ rechtsverbindlich unterschrieben und, soweit vorhanden, mit Fimenstempel versehen werden.
Wir empfehlen, die Blöcke D, E und F auf den gelben und weißen Einlegeblättern erst unmittelbar vor Grenzübertritt auszufüllen. Hier unterschreibt der Reisende mit Angabe des Grenzortes und des Grenzübergangsdatums.