Zuschuss
Unterstützung bei Auslandsmessen
Hessische Messeförderung
Das Land Hessen fördert die Teilnahme von kleinen und mittleren hessischen Unternehmen, Start-Ups und Handwerksbetrieben als Aussteller auf Messen und Ausstellungen im In- und Ausland, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben.
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Handwerks- und Kleinstunternehmen
- Junge, innovative Unternehmen („Start-ups“)
Bei Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA kann die Förderung von Klein- und Mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 4.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Bei Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie im Inland kann die Förderung der Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Weitere Informationen und die Beantragung der Förderung erfolgt über die Hessen Agentur.
Messeförderung des Bundes
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen mit ihrem Auslandsmesseprogramm. Gefördert wird die Teilnahme als Aussteller auf dem „German Pavilion“, dem Gemeinschaftsstand des Bundes unter seiner Dachmarke „made in Germany“. Deutsche Unternehmen können sich und ihre Produkte kostengünstig auf ausgewählten Messen im Ausland präsentieren.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetseite des AUMA.