Wälder schützen
Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Entwaldungsfreie Lieferketten sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Landwirtschaft mit zahlreichen positiven ökologischen und sozialen Effekten.
Entwaldungsfreie Lieferketten: Infos und Online-Tools für Unternehmen
© Gino Tuesta
- Was Unternehmen jetzt schon tun sollten:
- Erklärvideo: Entwaldungsfreie Produkte
- EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)
- Leitliniendokument und sonstige neuen Hilfsmittel der EU
- Zeitliche Geltung der Verordnung
- Betroffene Güter
- Betroffene Firmen
- Sorgfaltspflicht, Risikobewertung, Risikominderung
- Hilfe für Unternehmen
Was Unternehmen jetzt schon tun sollten:
Es ist dringend erforderlich, dass Unternehmen schon vor Inkrafttreten der Verordnung prüfen, ob und in wie weit sie betroffen sind und erste Maßnahmen im Unternehmen einleiten.
- Zeitliche, persönliche und sachliche Betroffenheit prüfen
- Informationen sammeln
- Kontakt mit Lieferanten aufnehmen
- FAQs BLE und Veröffentlichungen EU-Kommission zur EUDR beobachten
- Interne Compliance aufbauen
- Eventuell externe Dienstleister bezüglich Hilfe bei Geodaten und Ländergesetzgebung kontaktieren
- Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB) Punkt für Punkt prüfen
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch direkt auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)
- Am 9. Juni 2023 wurde die EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen (Entwaldungs-Verordnung, EUDR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit am 29. Juni 2023 in Kraft.
- Ab diesem Tag läuft die Umsetzungsfrist: Marktteilnehmer, das heißt Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und Nicht-KMU-Händler müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden, KMU-Händler ab dem 2. Quartal 2025.
- Aktuell: Ursprünglich war geplant, die Bestimmungen ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Der Rat der Europäischen Union hat jedoch beschlossen, den Beginn der verpflichtenden Anwendung der Verordnung um ein Jahr auf Dezember 2025 zu verschieben. Sofern auch das Europäische Parlament zustimmt, werden die Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung ergeben, daher wie folgt gelten:
- ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler
- ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Laut der EUDR dürfen Unternehmen in Zukunft bestimmte Produkte und Rohstoffe in die, beziehungsweise aus der EU, nur noch ein- oder ausführen, wenn ihnen vom Lieferanten eine Sorgfaltserklärung vorliegt, die besagt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31.12.2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat.
- Die Unternehmen müssen außerdem nachweisen, dass die Menschenrechte und Rechte indigener Völker bei der Produktion geachtet werden. Weiterhin müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden. Dadurch kann beispielsweise anhand von Satellitendaten die Richtigkeit der Erklärung überprüft werden.
Leitliniendokument und sonstige neuen Hilfsmittel der EU
Die Kommission hat ein Leitliniendokument veröffentlicht. Außerdem wurde ein strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um weltweit abholzungsfreie Lieferketten zu fördern. Im Anhang hierzu werden die Grundsätze der Benchmarking-Methodik für das Länder-Ranking nach Entwaldungsrisiko skizziert. Das Benchmarking selbst wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Informationen zum IT-Tool (Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen) sind hier zu finden.
Auf dieser Seite sollen Missverständnisse zur EUDR aufgeklärt werden: Mythbuster
Die EU-Kommission hat auch neue FAQs zur EUDR veröffentlicht, die die BLE derzeit prüft und zeitnah auf ihrer Seite auf Deutsch veröffentlichen wird.
Zeitliche Geltung der Verordnung
- Marktteilnehmer und Nicht-KMU-Händler, das heißt Unternehmen, die relevante Produkte auf dem Binnenmarkt Inverkehrbringen oder Bereitstellen sowie aus der Union ausführen, müssen die Regeln ab dem 30. Dezember 2024 anwenden.
- KMU-Händler müssen die Regeln ab dem 30. Juni 2025 anwenden.
Hinweis: Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung um ein Jahr vorgeschlagen. Sofern das Europäische Parlament und der Rat der Änderung zustimmen, wäre Start der Regelungen dann der 30.12.205 für mittlere und große Unternehmen und der 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Betroffene Güter
Von der Verordnung (VO) sind folgende Güter betroffen:
- Rinder, Kakao, Kautschuk, Holzkohle, Kaffee, Druckerzeugnisse, Holz, Soja, Palmöl und Palmölderivate. Ebenfalls fallen Produkte darunter, die diese Produkte enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden.
Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt. Zusätzlich soll die EU-Kommission als Kontinuierliche Aufgabe prüfen, ob zukünftig weitere Produktkategorien oder Ökosysteme zu ergänzen sind.
Maßgeblich für den Anwendungsbereich der Verordnung ist die Listung der Güter in Anhang I der Verordnung.
Betroffene Firmen
Betroffene Firmen: zunächst Nicht-KMU, ab voraussichtlich Mitte 2025 auch KMU. Händler, Produzenten und Importeure können betroffen sein.
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die gelistete Erzeugnisse oder Rohstoffe in den Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren.
Achtung:
- keine Arbeitnehmergrenze, wie zum Beispiel beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
- auch KMU betroffen, aber Besonderheiten bei den Sorgfaltspflichten
- Geltung entlang der Lieferkette
Die Verpflichtungen der Marktteilnehmer und Händler unterscheiden sich je nach ihrer Größe. Bei den sogenannten KMU handelt es sich um Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Artikel 3 der Richtlinie 2013/34/EU enthält klare Definitionenn, wann ein Unternehmen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen angesehen werden kann.
Pflichten für Unternehmer gemäß Artikel 2 der Verordnung
- Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen oder exportieren, auch KMU und auch Händler, die nicht KMU sind: Sorgfaltspflichten, Sorgfaltserklärung. Meldung von Hinweisen auf mögliche Verstöße.
- Händler, die KMU sind: Dokumentation von An- und Verkäufen, Meldung von Hinweisen auf mögliche Verstöße.
Achtung Verkehrsverbot
Relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse dürfen nach Artikel 3 der Verordnung nur dann in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind entwaldungsfrei,
- sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt und
- für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor
Sorgfaltspflicht, Risikobewertung, Risikominderung
Unternehmer müssen die in Artikel 9 der VO genannten Informationen sammeln. Eine wesentliche Anforderung in diesem Schritt besteht darin, die geografischen Koordinaten der Grundstücke zu ermitteln, auf denen der betreffende Rohstoff erzeugt wurde, und die entsprechenden Informationen - Erzeugnis, KN-Code (kombinierte Nomenklatur für eine EU-einheitliche achtstellige Warennomenklatur für den Außenhandel), Menge, Erzeugungsland, Geolokalisierungskoordinaten - in der über das Informationssystem zu übermittelnden Sorgfaltserklärung anzugeben. Kann der Marktteilnehmer die erforderlichen Informationen nicht einholen, darf er die betroffenen Erzeugnisse nicht auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der Union ausführen.
Weiter müssen Unternehmen die gesammelten Informationen in die Risikobewertung ihrer Sorgfaltspflichtregelung einfließen lassen, um das Risiko, dass nicht konforme Erzeugnisse in die Lieferkette gelangen, zu überprüfen und zu bewerten, wobei die in Artikel 10 der VO beschriebenen Kriterien zu berücksichtigen sind. Marktteilnehmer müssen nachweisen, wie die gesammelten Informationen anhand der Risikobewertungskriterien geprüft wurden und wie das Risiko ermittelt wurde. Dies muss jährlich wiederholt, geprüft und dokumentiert werden.
Zuletzt müssen Unternehmer angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, wenn sie im zweiten Schritt ein mehr als vernachlässigbares Risiko der Nichteinhaltung feststellen, um sicherzustellen, dass das Risiko vernachlässigbar wird, wobei die in Artikel 11 der VO beschriebenen Kriterien zu berücksichtigen sind. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
- Inverkehrbringen, Bereitstellen, Exportieren
- Begriffe Entwaldung und Waldschädigung
- Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes
- Sorgfaltspflichtenerklärung
- Sammlung von Informationen
- Risikoanalyse und Risikomanagement
- Kontrolle
- Rechtsfolgen
- Was gilt für in der EU hergestellten Erzeugnisse?
- Pflichten in der Lieferkette
FAQs der EU-Kommission zur EUDR
Auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine deutsche Übersetzung der FAQs der EU-Kommission veröffentlicht. Der Text ist ein von den Diensten der Kommission entworfenes Dokument, das nationalen Behörden, EU-Marktteilnehmern und anderen Interessenträgern Informationen zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung liefern.
- Bedeutung von Geolokalisierungsdaten
- Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette
- Erzeugnisse der EUDR
- Verpflichtete Personen der EUDR
- Einschlägige Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes
- Definition Entwaldung - Waldschädigung - Naturkatastrophen
- Einfuhr - Ausfuhr - Auf dem Markt bereitstellen
- Drei Schritte zur Sorgfaltspflichtenerklärung
- IT-System zur Sorgfaltspflichtenerklärung
- Welche Verpflichtungen bestehen in dem Übergangszeitraum?
Zuständige Behörde
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist bereits als die sogenannte "zuständige Behörde" bestimmt, der die Durchführung der Verordnung in Deutschland obliegen wird. Für die Kontrolle der heimischen Rohstoffe und Erzeugnisse aus Rindern, Soja und Holz sollen die Länderbehörden zuständig sein, die ohnehin die Einhaltung der jeweilig geltenden Gesetze in Deutschland kontrollieren. Verstöße gegen die neue EU-Verordnung können mit hohen Bußgeldern, 4 Prozent des Jahresumsatzes, bestraft werden. Außerdem müssen Produkte, die den Vorgaben der Verordnung nicht entsprechen, gegebenenfalls öffentlich zurückgerufen werden.
Register der Kommission
Die Kommission hat ein Register für die Erfassung von Marktteilnehmern und Händlern sowie ihren Bevollmächtigten eingerichtet. In diesem IT-System wird die Sorgfaltserklärung digital eingestellt. Das System dient auch der Übermittlung einer Referenznummer für die Sorgfaltserklärung.
Die Registrierung der Unternehmen beginnt Anfang November 2024 und ab dem 2. Dezember 2024 können Sorgfaltserklärungen eingereicht werden. Weitere Informationen hält das BLE für Sie hier bereit.
Hilfe für Unternehmen
Einstieg in die Risikoanalyse (Trase Earth)
Für Unternehmen mit wenig Lieferketten-Kenntnis ist Trase Earth der beste Einstieg in die Risiko-Analyse. Wenn zum Beispiel Soja in Brasilien eingekauft wird, lassen sich in Trase Earth allgemeine Daten und eine Übersicht der entwaldungsintensivsten Anbauregionen abrufen.
Trase Earth analysiert Lieferketten- und Geodaten, um den Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen abzubilden und Importmärkte und Rohstoffhändler mit Abholzung, Kohlendioxidemissionen und anderen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu verknüpfen.
Aktuelle Entwaldungsdaten auf regionaler Ebene (Global Forest Watch)
Global Forest Watch bietet die neuesten Daten, Technologien und Hilfsmittel, die Menschen überall auf der Welt in die Lage versetzen, Wälder besser zu schützen.
Die Daten von Trase Earth können mit aktuellen Entwaldungdaten auf regionaler Ebene aus Global Forest Watch und Global Forest Watch Pro ergänzt werden. Global Forest Watch Pro kann zum langfristigen Monitoring und zur Sourcing-Optimierung verwendet werden.
Überblick für Regionen mit tropischem Regenwald (Tropical Moist Forest Explorer)
Für einen besonders genauen Überblick für Regionen mit tropischem Regenwald bei hoher Resolution eignet sich der Tropical Moist Forest Explorer der Eurpäischen Union. Man erhält einen Einblick, in welchen Regionen zu welchem Zeitpunkt in den letzten 30 Jahren Entwaldung aufgetreten ist und in welchen Regionen aktiv aufgeforstet wird.
Hilfe für die eigene Risikoanalyse (World Resources Institute)
Eine Risikoanalyse des eigenen Entwaldungs-Impacts unter Einbezug wissenschaftlicher Analysen des World Resources Institutes ist möglich.
Online-Portal elan! - Checkliste für Unternehmer
Das Portal „Entwaldungsfreie Lieferketten – Aktiv für mehr Nachhaltigkeit“ (ELAN) wurde von OroVerde und Global Nature Fund mit Unterstützung des BMUV/BMWK entwickelt. Es unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu entwaldungsfreien Lieferketten und befasst sich mit:
- Strategieentwicklung
- Risikoanalyse
- Monitoring
Das elan! Portal unterstützt Sie dabei, Herausforderungen anzugehen. Es bietet Ihnen in einem dreistufigen Prozess Informationen und Hilfestellungen, um Ihre Lieferkette zukunftsfähig aufzustellen. So werden Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern zeigen außerdem Ihre Verantwortung für eine lebenswerte Zukunft für alle.
Entwaldung in Lieferketten erfassen
elan! hat eine Broschüre “Entwaldung in Lieferketten erfassen” herausgegeben, in der neun online verfügbare Tools zur Risikoanalyse (Lieferkettenrückverfolgung und Waldmonitoring ) vorgestellt werden.
Klimaschutz und Waldschutz
In der elan!-Broschüre “Aktiver Klimaschutz durch Waldschutz” geht es um die Bedeutung von entwaldungsfreien Lieferketten für die Klimaschutzbilanz von Unternehmen.
elan! Checkliste für Unternehmer
Das elan! Portal unterstützt Sie dabei, Herausforderungen azugehen. Es bietet Ihnen in einem dreistufigen Prozess Informationen und Hilfestellungen , um Ihre Lieferkette zukunftsfähig aufzustellen. So werden Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern zeigen außerdem Ihre Verantwortung für eine lebenswerte Zukunft für alle.
Sie wollen Ihre Lieferketten klimafreundlich und entwaldungsfrei gestalten und den Anforderungen der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) gerecht werden?
Machen Sie mit elan! den Check Ihrer Rohstoffe und entsprechenden Lieferketten.
Pilot-Projekt “Forestguard”
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Rahmen der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) das Pilot-Projekt „Forestguard“ zur Unterstützung entwaldungsfreier Lieferketten gestartet. Das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML in Dortmund entwickelt dabei unter anderem gemeinsam mit der REWE Group und der Schirmer Kaffee GmbH eine Open-Source-Lösung exemplarisch zunächst für die Nachverfolgung der Kaffee-Lieferkette. Die Lösung verbindet die Blockchain-Technologie mit weiteren Technologien wie künstlicher Intelligenz, dem Internet der Dinge und geografischen Informationssystemen.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt an Unternehmen entlang der Lieferketten von Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz umfassende Anforderungen. Um prüfen zu können, ob diese Vorgaben eingehalten werden, sind transparent verfügbare Daten notwendig.
Hier setzt das neue EXI-Projekt „ForestGuard” an. Ziel des Projekts ist es, eine innovative Softwarelösung zu entwickeln, die die Umsetzung dieser Verordnung ermöglicht. Am Beispiel einer Kaffee-Lieferkette soll eine blockchainbasierte Open-Source-Lösung entwickelt werden. Diese Lösung ermöglicht die Zusammenführung von Daten verschiedener Stakeholder entlang der Lieferkette und sorgt hierbei durch den Open-Source-Ansatz, der Daten frei zugänglich macht, für maximale Transparenz. Damit soll dazu beigetragen werden, die in der EUDR geforderten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Das Projekt strebt an, nicht nur für die Kaffeeindustrie, sondern auch für andere Lieferketten und regulatorische Anforderungen, wie etwa das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), anwendbar zu sein. Damit trägt „ForestGuard” dazu bei, die geforderte Transparenz in Lieferketten zu gewährleisten und kann als Modell für andere Branchen und gesetzliche Vorgaben dienen.
Durch die Unterstützung der Exportinitiative Umweltschutz erhält das Projekt entscheidende Ressourcen, die die praxistaugliche Umsetzung der EUDR und weiterer regulatorischer Anforderungen zusätzlich stärken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMUV.
Stand: 23. Oktober 2024