Genehmigungspflichtige Gewerbe von A bis Z
W
Waffen
Die Herstellung sowie der Handel mit Schusswaffen oder Munition bedarf der Erlaubnis gemäß Paragraf 7 Waffengesetz (WaffG).
Zuständige Stelle: Kreisverwaltungsbehörde
Zuständige Stelle: Kreisverwaltungsbehörde
WEG-Verwalter*innen
WEG-Verwalter*innen benötigen eine Erlaubnispflicht nach Paragraf 34c Gewerbeordnung (GewO). Darin enthalten ist unter anderem die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuständige Stelle: Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise kreisfreie Städte
Zuständige Stelle: Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise kreisfreie Städte
Wetten
siehe G = Glücksspiel