Bürgschaftsbank Hessen

Bürgschaften

Als Förderinstitut übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften als Kreditabsicherung für Unternehmen (auch für Gründende oder Nachfolgende) in Hessen, wenn zu finanzierende Vorhaben (Anschaffung neuer Maschinen, Betriebsgebäude, Entwicklung neuer Produkte oder auch zusätzlicher Liquiditätsbedarf) sinnvoll und Erfolg versprechend sind.

Bürgschaftshöhe

Bei Investitionsfinanzierungen übernimmt die Bürgschaftsbank 80 Prozent des Kreditbetrages in Form von Ausfallbürgschaften, bei Betriebsmittelfinanzierungen sind es 60 Prozent der Kreditbetrages. Der maximale Bürgschaftsbetrag beträgt zwei Millionen Euro. Sanierungskredite und Umschuldungen sind ausgeschlossen.
Mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen als Sicherheit erhalten Unternehmen leichter und in der Regel auch zinsgünstiger Kredite von Banken und Sparkassen.

Antragsweg

Über die Hausbank beantragen Sie für sich oder Ihre Firma eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Hessen GmbH („klassische Bürgschaft“). Bei positiver Einschätzung erhält die Hausbank die verbindliche Zusage für eine Ausfallbürgschaft. Die Hausbank schließt mit Ihnen einen Kreditvertrag und stellt die Kreditmittel zur Verfügung.
Sie können sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden („Bürgschaft ohne Bank“). Nach Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage, mit der Sie eine Bank Ihrer Wahl suchen.

Express-Bürgschaft

Ziel der Express-Bürgschaft ist es, bestehenden Unternehmen und Freiberuflern in Hessen innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen eine Bürgschaftserklärung zu verschaffen. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt.
Charakterisiert ist die Express-Bürgschaft durch:
  • Kreditsumme maximal 300.000 Euro
  • 60 Prozent Bürgschaftsquote
  • Laufzeit der Bürgschaft bis zu acht Jahre möglich
  • Verzicht auf die Einholung einer Risiko-LV

Voraussetzungen

  • das Unternehmen besteht seit mindestens drei Jahren
  • Die G+V schließt mit einem Gewinn ab, der Jahresabschluss weist ein positives Eigenkapital aus
  • Kapitaldienstleistung ist gegeben, Kapitalbedarf ist planmäßig nachvollziehbar dargestellt
  • keine negativen Informationen Ihres Unternehmens und dessen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • private Vermögenswerte der Gesellschafter*innen wurden soweit als möglich eingebracht
  • Persönliche Haftung aus dem Gesellschafterkreis
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Hessen.