IHK Darmstadt
GF_Frage12
Sie müssen sich (gegebenenfalls über ein Notariat) beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregister) anmelden, sofern Sie eine Rechtsform wählen, die ins Handelsregister eingetragen werden muss. Das kann beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), offene Handelsgeselschaft (OHG) oder Ähnliches sein, aber auch „Eingetragener Kaufmann/Eingetragene Kauffrau” gehören dazu.