Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produkten
Fördermittel für die Digitalisierung
Digi-Zuschuss, Digital jetzt oder Digistr@l – Die Liste der Förderprogramme von Bund und Land für Unternehmen, die Digitalisierungsprojekte umsetzen, finden Sie hier mit aktuellen Hinweisen und den wichtigsten Stichtagen.
Fördermaßnahme "Digital-Zuschuss”
Die Digitalisierung der Wirtschaft bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.
Mit dem Förderprogramm Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie bis zu 10.000 Euro zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben beispielsweise für bürotypische Standard Hard- und Software; Hard- und Software ohne Bezug zum Projektziel oder Unternehmenszweck; Hard- und Software, die selbst erstellt wurde oder nicht beim Antragsteller oder außerhalb Hessens eingesetzt wird, nicht unmittelbar mit der Anschaffung verbundene Dienst- und Beratungsleistungen; eigene Leistungen; Besuch von Informations- und Messeveranstaltungen; Kapitalbeschaffung und erstattungsfähige Umsatzsteuer. Die Liste der Digitalisierungsmaßnahmen für die Zuordnung Ihres Vorhabens sowie viele Beispiele für förderfähige und nicht förderfähige Investitionen finden Sie in dem Merkblatt zum Programm Digi-Zuschuss
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der WIBank.
Digitalisierungsberatung go-digital
Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" richtet sich das Förderprogramm "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Individuell und praxiswirksam bietet das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise.
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Online-Suche nach passenden Beraterinnen und Beratern in der Region.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "go-digital" einschl. viele Praxisbeispiele finden Sie auf der go-digital-Webseite und in den dort gesammelten FAQ.
Digitalisierungsberatung
Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Gerne unterstützt das RKW Sie bei der Konkretisierung Ihres Themas, empfiehlt geeignete Experten und sorgt für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Folgen Sie diesem Link zu den entsprechenden Informationen.
Digitale Geschäftsmodelle: Neue Produktinnovationen und Services
- Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
- Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte
Digitalisierung der Prozesslandschaft
- In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden/ Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung)
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen, IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen
Digitalisierung des Marketings
- Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), zum Beispiel Webseiten und Apps
- Online-Vertriebswege: Webshops, eSupport, elektronische Marktplätze, automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache
- Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketing
Gewährleistung der IT-Sicherheit
- Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, Cloud Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen
- Organisation und Schutz von Daten
- Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Hessen, die maximal 250 Mitarbeiter haben und nicht mehr 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Der Zuschuss beträgt 600 Euro je Beratungstag - in Vorranggebieten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wie dem Odenwald sogar bis zu 650 Euro.
Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben
Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit seinen vier Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung ein bedarfsgerechtes Förderprogramm zur Digitalisierung.
Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien für digitale Innovationsprojekte
Gefördert werden Machbarkeitsstudien insbesondere zur Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Sie sollen dazu beitragen, die Projektplanung und Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben zu strukturieren und zu verbessern.
Förderlinie 2: Digitale Produkt- oder Prozessinnovationen
Gefördert werden Innovationsprojekte (Forschung und Entwicklung) zur Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung sowie die Umsetzung digitaler Anwendungen. Ebenso werden Vorhaben gefördert zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen mit dem Fokus auf Digitalisierung. Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software ein.
Förderlinie 3: WTT-Projekte
Wissens- und Technologietransfer umfasst die Gewinnung und die Erfassung von Wissen, Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Kompetenzen mit dem Ziel, diese weit zu verbreiten sowie insbesondere in der Wirtschaft nutzbar und verwertbar zu machen.
FÖRDERLINIE 4: Digitale Gründungsprojekte
INQA-Coaching: Unterstützung im Wandel der Arbeit im Zuge der digitalen Transformation
Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt im Zuge des digitalen Wandels mitzuhalten. Das INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.
Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm „INQA-Coaching“ in Deutschland. INQA steht für Initiative Neue Qualität der Arbeit. Das geförderte Coaching bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) flächendeckend niedrigschwelligen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Wandel der Arbeit, der mit der digitalen Transformation einhergeht.
Im Zentrum steht die Entwicklung passgenauer betrieblicher Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation. INQA-Coaching bezieht die Beschäftigten konsequent in den Beratungsprozess ein, bedient sich agiler Methoden und befähigt somit KMU zum agilen Arbeiten. So hilft INQA-Coaching Betrieben, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.
Betriebe, die sich für INQA-Coaching interessieren, können in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In dieser werden die Fördervoraussetzungen sowie der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus. Diesen löst das Unternehmen anschließend bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Weiterführende Informationen: INQA-Coaching: Ein Programm für die digitale Zukunft - INQA.de - Initiative Neue Qualität der Arbeit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Sie sind interessiert? Wir beraten Sie gerne auch telefonisch.