Unternehmen und Standort

Gründen im Nebenerwerb

Die Vorteile auf einen Blick

  • die Chance, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen
  • ein überschaubares finanzielles Risiko, da beispielsweise das Gehalt weiter regelmäßig gezahlt wird
  • Zeit, um „auszuprobieren“ und festzustellen, ob die Idee sich trägt und eine Nachfrage vorhanden ist
  • niedriger Kapitalbedarf, weil man in der Regel mit geringen Investitionen auskommt
  • gute Möglichkeit, um Erfahrungen als Unternehmer zu sammeln

Vor dem Nebenerwerb prüfen

Arbeitsrecht

Achten Sie darauf, ob Ihr Arbeitsvertrag Nebentätigkeitsklauseln enthält. Dort wird unter anderem geregelt, ob Sie ihren Arbeitgeber um Zustimmung bitten oder zumindest informieren müssen. Falls ihr Arbeitsvertrag keine dieser Regelungen enthält, prüfen Sie, ob derartige Regelungen tarifvertraglich vereinbart oder in Betriebsvereinbarungen enthalten sind.

Weiter sollten Sie beachten

In Deutschland hat jeder das Recht auf freie Berufswahl, jeder kann also nebenberuflich tätig werden. Voraussetzung ist jedoch:
  • Sie treten nicht in Konkurrenz zum derzeitigen Arbeitgeber
  • Sie vernachlässigen aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit nicht ihre Pflichten als Arbeitnehmer
  • Sie nutzen ihren vertraglichen Urlaub zur Erholung oder kurieren eine Erkrankung während einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aus.

Formalitäten und Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt: Gewerbefreiheit, für einige Tätigkeiten sind jedoch Genehmigungen, Zulassungen oder Sachkundenachweise erforderlich, die bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, der Arbeitnehmerüberlassung, der Personenbeförderung, der Finanz- und Versicherungsvermittler oder im Güterkraftverkehr. Einzelheiten finden Sie auf unserer Webseite unter den Dokumentennummern 15853 und 3455 (ins Suchfeld eingeben).
Für eine nebengewerbliche Tätigkeit gelten im Übrigen dieselben Formalitäten wie im sog. Vollerwerb auch, also
  • Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt oder – im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit - beim Finanzamt. Formulare finden sich meist auf den Webseiten der betreffenden Städte und Gemeinden.
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung (www.dguv.de; kostenfreie Infoline: 0800/6050404).
  • Eine separate Anmeldung bei der IHK ist nicht erforderlich, die Gewerbeämter melden die Daten den IHKs automatisch, sodass auch Gründer im Nebenerwerb automatisch Mitglied ihrer IHK werden.
Eine Unternehmensgründung ist eine herausfordernde Aufgabe, daher ist es sinnvoll, sich bereits vor der Gewerbeanmeldung individuell und kostenfrei beraten zu lassen und die vielfältigen Gründerangebote zu nutzen. Die IHK begleitet hier gerne.
Weiterhin ist es ratsam, dass auch Gründer im Nebenerwerb für ihre Einnahmen ein Geschäftskonto einrichten. Dadurch haben sie jederzeit einen Überblick über ihre privaten und gewerblichen Einnahmen und Ausgaben und erleichtern dadurch einem Steuerberater die Arbeit.

Gesetzliche Krankenversicherung

Angestellte Arbeitnehmer: Grundsätzlich keine Krankenversicherung im Rahmen des Nebenerwerbs, es bleibt unverändert bei der Krankenversicherung über den Arbeitgeber, der die Beiträge abführt. Voraussetzung:
a) die selbständige Tätigkeit umfasst maximal 20 Wochenstunden und
b) das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit unterschreitet das Arbeitsentgelt als Arbeitnehmer.
Studenten: Grundsätzlich bleiben Studenten bei ihren Eltern familienkrankenversichert, sofern die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Wochenstunden beträgt und die monatlichen Einnahmen 538 Euro nicht überschreiten. Liegt die maximale Arbeitszeit innerhalb von 20 Wochenstunden, aber die Einnahmen liegen darüber, dann endet die beitragsfreie Familienversicherung und es beginnt die studentische Krankenversicherungspflicht. Außerdem droht die Gefahr, den Kindergeldanspruch zu verlieren.
Elternzeit: Eltern können in dieser Zeit maximal 30 Wochenstunden eine selbständige Tätigkeit ausüben, ohne Elterngeld zu verlieren. Außerdem ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Neben der Hausarbeit: Unverändert Familienversicherung, sofern das monatliche Einkommen aus dem Nebengewerbe 538 Euro und die wöchentliche Arbeitszeit 18 Stunden nicht überschreiten.
Rentner: Auf Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner aus einer nebengewerblichen Tätigkeit sind Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Fragen können Sie jederzeit mit Ihrer Krankenkasse klären.

Steuern

Die IHK-Broschüre „Steuern für Existenzgründer“ bietet einen klaren Überblick über die steuerrechtlichen Aspekte einer Gründung. Sie beginnt mit den wichtigsten Kriterien zur Auswahl der passenden Rechtsform für das zukünftige Unternehmen und behandelt anschließend die relevanten Unternehmenssteuern (Weitere Informationen dazu hier).
Gewerbesteuer: Auch Betriebe im Nebenerwerb unterliegen der Gewerbesteuer. Aufgrund ihres häufig überschaubaren Geschäftsumfanges führt der Freibetrag von 24.500 Euro tatsächlich meist dazu, dass keine Gewerbesteuer anfällt.
Umsatzsteuer: Grundsätzlich gilt, dass Betriebe die ihren Kunden in Rechnung gestellten Leistungen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen, also den Rechnungsbetrag brutto ausweisen. Die Umsatzsteuer ist monatlich an das Finanzamt abzuführen.
Für Existenzgründer (im Vollerwerb wie im Nebengewerbe) gibt es eine Erleichterung (Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz UStG, Kleinunternehmerregelung): Sie müssen keine Umsatzsteuer von Kunden vereinnahmen, sofern sie im Gründungsjahr einen Umsatz von 22.000 Euro und im Folgejahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten. Sie brauchen dann keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben.