Dauerhaft aus der Krise

Maßnahmen zur Sanierung überwachen

Die Pläne zur Sanierung und Restrukturierung eines Unternehmens stehen fest und sind mit allen Betroffenen, also den Gläubigern, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten sowie Banken, verhandelt. Jetzt sollte auch das Controlling der Maßnahmen beginnen. Wir nennen Ihnen die Punkte, die Sie in dem Prozess überwachen sollten.

Controlling der Maßnahmen

Im Vordergrund stehen beim Controlling der Fortschritt der vereinbarten Maßnahmen und die Frage, ob die Maßnahmen die erwünschte Wirkung erzielen.

Folgende Punkte sind in regelmäßigen Zeitabschnitten, möglichst monatlich, zu prüfen

  • Sicherstellen, dass weiterhin kein Insolvenzgrund vorliegt, Ihr Unternehmen also weder zahlungsunfähig noch überschuldet ist
  • Überprüfung der Geschäftsentwicklung anhand der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWAs)
  • Abgleich der Forecastplanung für die Geschäftsentwicklung auf Basis der monatlichen BWAs sowie der zu erwartenden Einnahmen, beispielseweise über den Auftragsbestand und den Ausgaben

Ziele überwachen

  • Stand der Umsetzung der Maßnahmen
  • Zeigen die Maßnahmen die erhoffte Wirkung?
  • Vergleich der Soll- mit den Istzahlen.
  • Haben sich äußere Einflüsse verändert, beispielsweise das Verhalten der Konkurrenz, der Kunden sowie sonstiger Vertragspartner?
  • Kam es zu unvorhersehbaren Ereignissen?
  • Ist die Kostenplanung für die Umsetzung der Maßnahmen realistisch, stimmen beispielsweise die geplanten Kosten für Berater, Personalmaßnahmen wie Abfindungen und Prozesskosten oder der Beendigung von Verträgen?
  • Wo muss gegebenenfalls nachjustiert werden?

Zuständigkeit festlegen

Darüber hinaus benötigen Sie einen Verantwortlichen für die Umsetzung des Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepts. Wer dafür in Frage kommt, hängt maßgeblich von der Unternehmensgröße und dem Umfang der Maßnahmen ab.
Bei größeren Unternehmen mit einem umfangreichen Sanierungs- oder Restrukturierungsplan ist häufig die Installierung eines sogenannten Sanierungsgeschäftsführers sinnvoll. Dies hat den Vorteil, dass jemand mit unvoreingenommenem Blick von außen die Erstellung und Umsetzung der Neuausrichtung begleitet. Die restlichen Führungskräfte können sich ohne zusätzliche Belastung um das operative Geschäft kümmern. Außerdem steigt zumeist das Vertrauen der beteiligten Banken, der Belegschaft sowie der übrigen Beteiligten in die Erfolgsaussichten des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses.
Falls die Einstellung eines Sanierungsgeschäftsführers nicht möglich oder gewollt ist, sollte zumindest eine Person im Unternehmen mit Erfahrung im Controlling die Maßnahmen überwachen.
Bei kleineren inhabergeführten Unternehmen kann die Umsetzung auch ausschließlich in enger Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen, soweit dieser bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen.

Transparenz gegenüber den Betroffenen schaffen

Ebenfalls wichtig für das Gelingen der Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen ist Transparenz gegenüber den am Prozess Beteiligten beziehungsweise den Betroffenen. Dies bedeutet, dass regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen berichtet wird. Auch Schwierigkeiten sollten nicht verschwiegen werden, sondern gemeinsam mit den beabsichtigten Gegenmaßnahmen mitgeteilt werden. Fehlende Transparenz kann schnell zu einem Vertrauensverlust insbesondere auf Bankenseite führen und das gesamte Projekt gefährden.