Unternehmensbeirat

Beirat im Familienunternehmen

Der freiwillige Unternehmensbeirat ist im Gesetz nicht geregelt. Es sieht allein einen Aufsichtsrat für Aktiengesellschaften und für GmbHs mit mehr als 500 Mitarbeitern vor. Letzteres gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die GmbH & Co. KG.
Typischerweise sind es drei bis fünf Personen, die das Unternehmen vorrangig beraten sollen. Die Entscheidung, ob, und wenn ja, inwieweit der Beirat ein Unternehmen auch kontrollieren soll, müssen die Gesellschafter selbst fällen. Die Ausgestaltung von Aufgaben und Kompetenzen von Beiräten ist nicht geregelt - es herrscht also Gestaltungsfreiheit.
Gerade dies macht den Beirat so interessant. So können nützliche Elemente des bekannten Aufsichtsrates einer AG übernommen werden, ohne sich selbst mit Reglementierungen zu gängeln.
Beiräte bringen zusätzlichen Sachverstand ins Unternehmen. Da sie nicht ins operative Geschäft eingebunden sind, haben sie eine etwas andere Sicht aufs Unternehmen. Vor allem strategische Entscheidungen profitieren davon.