Sie wollen sich mit Restaurant, Café oder Foodtruck selbstständig machen? Sie sind Gastronom und haben konkrete Fragen zu behördlichen Vorgaben, beispielsweise zum Themen wie Hygiene oder Alkoholausschank? Dann lassen Sie sich individuell von dem „Hessischen Gastromat“ beraten.
Geben Sie lediglich die Postleitzahl Ihres (zukünftigen) Betriebssitzes an und beantworten Sie ein paar Ja-Nein-Fragen zu Ihrem persönlichen gastronomischen Vorhaben. Am Ende steht für Sie ein individuell zusammengestelltes Themenpaket zum Download (PDF) bereit.