Ergebnisse der Abschlussprüfung
Sie haben bereits Prüfungsbereiche Ihrer Abschlussprüfung abgelegt und möchten wissen, wie Sie abgeschnitten haben? Dann können Sie die vorläufigen Ergebnisse im Azubi-Infocenter abrufen.
Prüfungsergebnisse online
Die vorläufigen Ergebnisse Ihrer bereits abgelegten Prüfungsbereiche können Sie in Ihrem Azubi-Infocenter einsehen. Das genaue Datum zur Freischaltung der Ergebnisse finden Sie auf ihrer Prüfungseinladung.
Die Aktivierungsdaten haben Sie mit der Eintragungsbestätigung (zu Beginn der Ausbildung) erhalten. Falls Sie diese nicht mehr haben, beantragen Sie sie über unser Kontaktformular.
Die Aktivierungsdaten haben Sie mit der Eintragungsbestätigung (zu Beginn der Ausbildung) erhalten. Falls Sie diese nicht mehr haben, beantragen Sie sie über unser Kontaktformular.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe:
- Die vorläufigen Ergebnisse Ihrer Auszubildenden können die Betriebe über das ASTA-Infocenter einsehen. Hierzu müssen Sie sich über den Button “Übersicht Auszubildende” den entsprechenden Auszubildenden aufrufen. Nun können Sie über die drei Punkte rechts unten Details anzeigen lassen. Hier finden Sie dann die vorläufigen Ergebnisse Ihrer Auszubildenden.
Wichtiger Hinweis:
Die IHK Darmstadt kann Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Identnummern, Passwörtern oder Prüfungsergebnissen per Telefon geben. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Ansprechpartnerin in Ihrer Einladung. Die Kontaktdaten finden Sie auch in der Liste der Ausbildungsberufe.
Notenschlüssel
Punkte | Note |
---|---|
100 bis 92 Punkte | Note 1 = sehr gut |
unter 92 bis 81 Punkte | Note 2 = gut |
unter 81 bis 67 Punkte | Note 3 = befriedigend |
unter 67 bis 50 Punkte | Note 4 = ausreichend |
unter 50 bis 30 Punkte | Note 5 = mangelhaft |
unter 30 bis 0 Punkte | Note 6 = ungenügend |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist meist immer dann möglich, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Die genauen Kriterien für jeden Ausbildungsberuf regelt die jeweilige Ausbildungsverordnung.
Wenn eine mündliche Ergänzungsprüfung für Sie in Frage kommt, werden Sie schriftlich von der IHK darüber informiert.