Abschlussprüfung

Ergebnisse der Abschlussprüfung

Sie haben bereits Prüfungsbereiche Ihrer Abschlussprüfung abgelegt und sind gespannt, welche Punkte Sie erreicht haben? Dann melden Sie sich in Ihrem Azubi-Infocenter an, um Ihre vorläufigen Ergebnisse abzurufen.

Prüfungsergebnisse online

Die vorläufigen Ergebnisse Ihrer bereits abgelegten Prüfungsbereiche können Sie in Ihrem Azubi-Infocenter einsehen. Achten Sie in Ihrer Einladung auf den genannten Termin, ab wann die Ergebnisse abzurufen sind. Die Aktivierungsdaten für das Azubi-Infocenter haben Sie im Juli 2023 per Post erhalten. Sie haben keine Daten erhalten? Beantragen Sie diese hier.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe:
  • Die vorläufigen Ergebnisse Ihrer Auszubildenden können die Betriebe über das ASTA-Infocenter einsehen. Hierzu müssen Sie sich über den Button “Übersicht Auszubilende” den entsprechenden Auszubildenden aufrufen. Nun können Sie über die drei Punkte rechts unten Details anzeigen lassen. Hier finden Sie dann die vorläufigen Ergebnisse Ihrer Auszubildenden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der IHK Darmstadt aus datenschutzrechtlichen Gründen telefonisch keine Auskünfte zu Identnummern, Passwörtern oder Prüfungsergebnissen erteilen dürfen.
  • Wenn Sie Fragen zu Ihren Ergebnissen haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin aus Ihrer Einladung. Die Kontaktdaten finden Sie auch über die alphabetische Liste der Ausbildungsberufe. Geben Sie bitte eine Telefonnummer an, unter der wir Sie zurückrufen können.
  • Wenn zu einzelnen Prüfungsbereichen keine Ergebnisse eingestellt sind, liegen sie uns noch nicht vor. Sie werden eingespielt, sobald sie eingetroffen sind. Die Daten werden täglich (jeweils über Nacht) aktualisiert.

Notenschlüssel

100 bis 92 Punkte
Note 1 = sehr gut
unter 92 bis 81 Punkte
Note 2 = gut
unter 81 bis 67 Punkte
Note 3 = befriedigend
unter 67 bis 50 Punkte
Note 4 = ausreichend
unter 50 bis 30 Punkte
Note 5 = mangelhaft
unter 30 bis 0 Punkte
Note 6 = ungenügend

Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist meist immer dann möglich, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Die genauen Kriterien für jeden Ausbildungsberuf regelt die jeweilige Ausbildungsverordnung.
Wenn eine mündliche Ergänzungsprüfung für Sie in Frage kommt, werden Sie schriftlich von der IHK darüber informiert.