Nr. 2740950
Zweitschriften und Rentenbescheinigungen

Zweitschrift vom Prüfungszeugnis und Bescheinigung der Ausbildungszeit

Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis der IHK Darmstadt verloren haben oder es nicht mehr auffindbar ist, können Sie dieses bei uns neu beantragen. Zur Vorlage bei der deutschen Rentenversicherung reicht eine Bescheinigung der Ausbildungszeit.

Bitte beachten Sie, dass die Daten der Prüfungen über die letzten Jahre unterschiedlich archiviert wurden und demnach auch unterschiedlich bei uns beantragt werden müssen.

In welchem Jahr haben Sie Ihre Abschlussprüfung abgelegt?

Vor dem Jahre 2003 (bis 2002)

Alle Daten der Prüfungen bis zum Dezember 2002 sind im Hessischen Wirtschaftsarchiv archiviert. Bitte gehen Sie auf die Homepage des Hessischen Wirtschaftsarchiv, um dort entweder Ihre Bescheinigung für die deutsche Rentenversicherung zu beantragen oder Ihre Ergebnisse der abgelegten Abschlussprüfung, welche Sie uns dann für die Beantragung Ihrer Zweitschrift des IHK-Prüfungszeugnisses unten auf dieser Seite in unserem Formular hochladen können.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung der Dokumente beim Hessischen Wirtschaftsarchiv Gebühren anfallen. (Näheres hierzu auf der entsprechenden Homepage).

Nach dem Jahre 2003 (ab 2003)

Alle Daten der Prüfungen ab Januar 2003 sind bei uns, der IHK Darmstadt, archiviert. In diesem Fall können Sie die Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses direkt hier über das unten stehende Formular beantragen.
Für die Ausstellung der Zweitschrift ist nach der Gebührenordnung der IHK Darmstadt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro (bei Postversand zuzüglich 1,60 Euro Porto) zu entrichten.