Nr. 13393
Existenzgründung

Güterkraftverkehr

Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Gründung erfüllen?
Für die Gründung eines Transportunternehmens mit eigenem Fuhrpark benötigen Sie - sofern Sie nur Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) einsetzen wollen - keine Genehmigung. Sie müssen Ihren Betrieb lediglich bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzeigen.
Planen Sie jedoch, auch Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) einzusetzen, benötigen Sie:
  • eine Erlaubnis gemäß Paragraf 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes für innerdeutsche Transporte
  • oder eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) für Transporte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz müssen Sie entsprechend der Berufszugangsverordnung Folgendes nachweisen:
  • Ihre fachliche Eignung,
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit.

I Erlaubnispflicht

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre. Im Zuge der Mobilitätspaket-Reformen des Bundes werden am Mai 2022 neue Regeln für Gemeinschaftslizenzen umgesetzt. Wir informieren Sie an dieser Stelle in Kürze.

II Genehmigungsbehörde

Im Bezirk der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar ist das Regierungspräsidium (RP) für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beziehungsweise einer Gemeinschaftslizenz zuständig.
Sie finden auf der Internetseite der Behörde die Antragsunterlagen und aktuelle Informationen zu Ansprechpartner: Güterkraftverkehr | Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)

III Voraussetzungen für die Erlaubnis- beziehungsweise Lizenzerteilung

Voraussetzung für die Erlaubnis- beziehungsweise Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9000 Euro – für das erste Fahrzeug und 5000 Euro – für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung die beispielsweise von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der zuständigen Genehmigungsbehörde.

2 Nachweis der Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde (Regierungspräsidium).

3 Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar ist zuständig für die Städte Darmstadt, die Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und den Odenwaldkreis sowie für Teilnehmer aus dem Bezirk der IHK Offenbach.

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:
  • eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit vor dem 4. Dezember 2009 in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter IV.) vermittelt haben. Sie ist der Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen. Falls Sie selbst Unternehmer waren, ist der Nachweis in anderer geeigneter Form zu erbringen.

IV Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkunde-Prüfung

Die Prüfung wird von der IHK Frankfurt am Main durchgeführt. Hier finden Sie Ansprechpartner und die Online-Anmeldung: Link zur IHK Frankfurt

Prüfungsinhalte

Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Straßenverkehrsrecht einschließlich Gefahrguttransporte
  • Arbeits- und Sozialrecht

Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:

  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungspreise und -bedingungen
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing

Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie zwischen den Gemeinschaften und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten
  • Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

V Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.

Literaturhinweise

Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:

Lehr- und Übungsbücher

  • Kirchner, Jürgen: Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?
    ISBN 3-87841-380-6
  • IHK-Prüfung Güterkraftverkehr
    ISBN 3-87841-379-0
    Verkehrsverlag, J. Fischer, Düsseldorf
  • Güterkraftverkehrsunternehmer - Prüfungstest
    ISBN 3-574-26000-1
    Tecvia GmbH
  • Jansen, Cornelius: Güterkraftverkehrsunternehmer – Prüfungstest
    ISBN 3-5742600-08
    Tecvia GmbH
  • Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer
    Fachrichtung: –Güterkraftverkehr
    • Lehrbuch
      ISBN 3-930581-00-0
    • Fragenkatalog
      ISBN 3-930581-01-9
    • Lösungsbuch
      ISBN 3-930581-02-7
  • Fahrzeugkostenrechnung mit Nutzungsausfall
    ISBN 3-930581-04-3
    Verlag: HeMa e.K.
  • Scharl, Konrad/Scheungrab, Karl/Durmann, Christian:
    Der Güterkraftverkehrsunternehmer - Leitfaden für die Sachkundeprüfung
    ISBN 3-574-26001-6, Tecvia GmbH
  • Kampmann: Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung
  • Fahrzeug-Kostenrechung
  • Mielentz/Trump
    ABC der Buchführung für Güterkraftverkehr und Spedition
    Der richtige Preis - Ein Kalkulationsleitfaden
  • Digitales Lerncenter zur Prüfungsvorbereitung https://avb-seminare.de/produkte.php
  • ABC Verkehrsseminare, Videokurse, Lehrbücher, Kalkulation, Fragenkataloge: www.abc-verkehrsseminare.de

Anschriften der Verkehrsverlage

  • K. O. Storck-Verlag, Striepenweg 31, 21147 Hamburg, Tel. 040 / 79713-01
  • Verkehrsverlag-HeMa, Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen, Telefon. 02361 / 65809-0
  • Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag wurde umfirmiert: Tecvia GmbH
  • Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211 / 99193-0;
  • Werbeagentur & Lernmittelverlag Kampmann, Bochumer Str. 93, 45663 Recklinghausen, Tel. 02361 / 9391112

Schulungsveranstalter

Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse durch:
Weitere Informationen und in der Regel auch Lehrmaterial erhalten Sie direkt von den Schulungsanbietern!
Catrin Geier
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Verkehr, Mobilität, Logistik