Aus- und Weiterbildung

Schulungen

Wer darf schulen? Hier finden Sie Adressen uns bekannter Schulungsanbieter.
Anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung sind
  1. Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  2. Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach Paragrapf 30 Absatz 3 Fahrlehrergesetz befreit sind
  3. Betriebe, die aktuell Berufskraftfahrer oder Fachkräfte im Fahrbetrieb ausbilden
  4. Bildungseinrichtungen, die Umschulungen auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes durchführen (zum Beispiel , TÜV, Dekra, GTÜ)
Alle anderen hessischen Schulungsveranstalter beantragen die Anerkennung beim

Regierungspräsidium Gießen
Tim Linsbauer
Telefon: 0641 303 2374
E-Mail: tim.linsbauer@rpgi.hessen.de