Aus- und Weiterbildung
Schulungen
Wer darf schulen? Hier finden Sie Adressen uns bekannter Schulungsanbieter.
Anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung sind
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach Paragrapf 30 Absatz 3 Fahrlehrergesetz befreit sind
- Betriebe, die aktuell Berufskraftfahrer oder Fachkräfte im Fahrbetrieb ausbilden
- Bildungseinrichtungen, die Umschulungen auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes durchführen (zum Beispiel , TÜV, Dekra, GTÜ)
Alle anderen hessischen Schulungsveranstalter beantragen die Anerkennung beim
Regierungspräsidium Gießen
Tim Linsbauer
Telefon: 0641 303 2374
E-Mail: tim.linsbauer@rpgi.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen
Tim Linsbauer
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E-Mail: tim.linsbauer@rpgi.hessen.de