Ausbildungsprüfung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Informationen zum Report Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (Verordnung 2022)

Gemäß Paragraf 13 der Verordnung über die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen hat der Prüfungsteilnehmer einen Report zu erstellen. 

Auszug aus der Ausbildungsordnung

Im Prüfungsbereich Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 
  1. die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  2. die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen, 
  3. unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
  4. projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden
  5. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und 
  6. den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren. 
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch hat der Prüfling eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Zu dieser Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. 

Wahlqualifikation

Für die praxisbezogene Aufgabe muss der Prüfungsteilnehmer eine der nachfolgenden Wahlqualifikationen wählen (Paragraf 4 Absatz 3): 
  • Versicherungsfälle managen
  • Risikomanagement durchführen
  • Risken für Nicht-Privatkunden absichern
  • im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
  • Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten. 

Formale Hinweise zur Erstellung des Reports

Der Report ist bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 in unserem Online-Portal “APrOS” hochzuladen. Hierfür versenden wir kurz nach dem Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung die Zugangsdaten. Nutzen Sie die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB), um herauszufinden, ob sich Ihr Report als Grundlage für das Fachgespräch eignet.
Der Report darf zwei bis vier Seiten (ohne Deckblatt, Literatur-, Quellen,- Abkürzungsverzeichnis) umfassen. Der Prüfling hat in dem Report die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zum Ergebnis geführt hat. 
Bitte beachten Sie die formalen Vorgaben:
  • Schriftgröße 12
  • Schriftart Arial
  • Zeilenabstand einfach
  • Alle Ränder (links, rechts, oben und unten)  2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Vor- und Nachname, sowie Thema auf jeder Seite (Fußzeile)
  • ganze Sätze
Auch wenn die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report nicht benotet werden, sollten die Prüflinge auf eine sorgfältige Ausführung achten. Das anschließende Fachgespräch basiert auf der Durchführung und dem Report,  somit sind dies der Grundstein des Erfolges. 
In unserem Online-System “AProS” ist der Report hochzuladen. Das Original muss nicht bei der IHK eingereicht werden. Bevor der Prüfling den Report hochladen kann, muss er sich im System anmelden und seine Daten, sowie die seines Ausbilders vervollständigen. Aus rechtlichen Gründen muss bestätigt werden, dass der Report dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wurde und seitens des Betriebes keinerlei Einwände bestehen. Unter dem Menüpunkt “Report” kann der Report hochgeladen werden. Die Datei muss als PDF hochgeladen werden und darf nicht größer als 4,90 MegaBite sein. Der Prüfling und der Ausbilder werden per E-Mail über den hochgeladenen Report informiert.