Technische/-r Produktdesigner/-in Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Hinweise zu Dokumentation - Präsentation - Fachgespräch

Prüfungsbereich Arbeitsauftrag

Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen laut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
  • b) Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
  • c) Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden,
  • d) funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren,
  • e) methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente ableiten und
  • f) Dokumentationen und Präsentationen erstellen
kann.
Der Arbeitsauftrag wird entweder als “Betrieblicher Auftrag” oder als “Prüfungsprodukt” durchgeführt. Die Auswahl wird durch die Ausbildungsstätte vorgenommen.

Prüfungsvariante 1: Betrieblicher Auftrag

Zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin in höchstens 70 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und diesen mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren.
Während der Durchführung des betrieblichen Auftrags entstehen Unterlagen, die für den jeweiligen Betrieb üblich sind. Diese werden vom Prüfungsteilnehmer oder von der Prüfungsteilnehmerin gesammelt und so ausgewählt, dass die Durchführung seines oder ihres Auftrags in allen Phasen anschaulich belegt wird. Die Unterlagen müssen nicht unbedingt vom Prüfungsteilnehmer oder von der Prüfungsteilnehmerin erstellt werden; es können beispielsweise auch Standardformulare und -unterlagen des Ausbildungsbetriebes eingereicht werden, die vom Prüfungsteilnehmer oder von der Prüfungsteilnehmerin ausgefüllt wurden. Wichtig ist, dass alle Unterlagen in direktem Bezug zum betrieblichen Auftrag stehen und dessen Ablauf veranschaulichen.
Prinzipiell ist es möglich, dass der betriebliche Auftrag der Abschlussprüfung einen Ausschnitt aus einem „größeren“ innerbetrieblichen Projekt darstellt. Weiterhin ist es auch möglich, dass mehrere Prüflinge einer Firma ihre betrieblichen Aufträge der Abschlussprüfung am selben „größeren“ innerbetrieblichen Projekt abarbeiten.
In beiden Fällen sind aber nachfolgende Kriterien einzuhalten.
  • Der einzelne durch einen Prüfling im Rahmen seiner Abschlussprüfung bearbeitete betriebliche Auftrag muss sich vom Gesamtprojekt und weiteren betrieblichen Aufträgen (anderer Prüflinge) deutlich unterscheiden. Keinesfalls ist es möglich, dass Prüflinge „gemeinsam“ an demselben betrieblichen Auftrag der Abschlussprüfung arbeiten und sich die Bearbeitungszeit verdoppelt, verdreifacht, usw.
  • Bei der Erstellung der Dokumentation(en) ist darauf zu achten, dass klar ersichtlich wird, welche Teile der Prüfling im Rahmen seines betrieblichen Auftrags erarbeitet hat. Arbeiten mehrere Prüflinge an einem gemeinsamen „größeren“ innerbetrieblichen Projekt, müssen von jedem Prüfling eigene Dokumentationen erstellt werden. Die Bereiche des Gesamtprojekts, die der Prüfling nicht selbst erarbeitet hat, müssen eindeutig erkennbar sein.
  • Bei der Erstellung der Präsentationen im Rahmen des Fachgesprächs ist ebenso darauf zu achten, dass die vom jeweiligen Prüfling erbrachten Leistungen innerhalb des Gesamtprojektes eindeutig erkennbar sind. Auch wenn mehrere Prüflinge an einem gemeinsamen „größeren“ innerbetrieblichen Projekt gearbeitet haben, werden die Präsentationen und Fachgespräche getrennt stattfinden.

Prüfungsvariante 2: Prüfungsprodukt

Die Aufgabenstellung wird von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) vorgegeben, der Bearbeitungszeitraum von der IHK Darmstadt festgelegt. Die Aufgabenstellung und alle nötigen Informationen sind in einem Heft zusammengefasst, das rechtzeitig vor Beginn des Bearbeitungszeitraums mit der Post an die Ausbildungsbetriebe geschickt wird.

Zeichnungen

Die Zeichnungen müssen entsprechend dem ISO-GPS-System. Es sollen alle Ansichten, Schnitte usw. enthalten sein, die zum Verständnis und zur Herstellung des Bauteils notwendig sind, ebenso Kontroll- und Funktionsmaße sowie Passungen, Toleranzen, Form- und Lagetoleranzen und Oberflächen.
Bei Biege- und Tiefziehteilen ist eine Abwicklung und/oder eine Darstellung des Rohteils (Ansichten oder Zeichnung) erforderlich. Sollten diese nicht geliefert werden können, ist dies ausführlich zu begründen. Die Aussage „das Teil wird nach CAD-Datensatz gefertigt“ reicht nicht aus.

Dokumentation des Arbeitsauftrags

In der Dokumentation müssen die Arbeitsschritte nachvollziehbar beschrieben sein. Es muss der gesamte Arbeitsablauf dokumentiert werden.
Die Dokumentation soll aus maximal 20 Seiten bestehen. Deckblatt, Erklärung, Inhaltsverzeichnis, Glossar, Abkürzungsverzeichnis und Anlagen zählen nicht mit.

Mindestbestandteile der Dokumentation:

  1. Deckblatt – siehe Formulare
  2. Erklärung – siehe Formulare
  3. Inhaltsverzeichnis.
  4. Allgemeine Beschreibung des betrieblichen Auftrags/der Ausgangslage (maximal zwei Seiten).
  5. Anmerkungen des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin zu den einzelnen Phasen. Die Phasen des Projektablaufs sind so zu dokumentieren, dass ein außen stehender (firmenexterner) Fachmann die Ausführungen nachvollziehen kann.
    Die Gliederung der Dokumentation muss dem Antrag entsprechen. Abweichungen sind zu erläutern.
  6. Auftragsbezogenes Resümee (maximal eine Seite).
  7. Eine Kopie des Antrags für den Betrieblichen Auftrag, die Beschreibung des Firmenprofils (maximal eine Seite) sowie ein Anhangs-, Quellen- und Abkürzungsverzeichnis sind im Anhang aufzuführen.
  8. Neben der digitalen Einstellung in das System der IHK-Darmstadt ist die Dokumentation in Papierform und auf CD, DVD oder USB-Stick abzugeben (siehe Punkt "Abgabe der Dokumentation"). In dieser Version sind die praxisbezogenen Unterlagen mit der gesamten Dokumentation in einer PDF-Datei abzuspeichern. Die Zeichnungen sind im PDF-Format und die erzeugten 3D-Daten im hauseigenen Datenformat sowie im STEP-Format abzuspeichern.
  9. Dokumente, die der Vollständigkeit und dem Verständnis der eingereichten Unterlagen dienen, einschließlich der CAD-Daten, dürfen aus firmeninternen Gründen (Geheimhaltung oder ähnliches) nicht fehlen. Sich daraus ergebende Verständnisschwierigkeiten oder fachliche Mängel werden zu Lasten des Prüflings gewertet. Selbstverständlich unterliegen die eingereichten Unterlagen der Geheimhaltungspflicht der Prüferinnen und Prüfer.
Bei der Erstellung der Dokumentation ist eine übliche Schriftgröße (Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) und die Standardschriftart Arial zu verwenden. Auf eine ansprechende Form und Gestaltung sowie auf Rechtschreibung und Grammatik ist zu achten. Technische Zeichnungen sind im Originalformat dem Anhang beizufügen. Die praxisbezogenen Unterlagen sind auf das Notwendigste zu beschränken.
In der Anlage müssen diejenigen technischen Unterlagen, wie zum Beispiel technische Zeichnungen, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle, Stücklisten oder Programmlistings enthalten sein, die vom Prüfling im Prüfzeitraum selbst bearbeitet wurden. In der Dokumentation muss ein Querverweis auf diese Anlagen erfolgen. Nur dann werden diese Anlagen bewertet. Außerdem müssen u. a. sonstige zur Verdeutlichung des Arbeitsauftrags nötige Zeichnungen und technische Unterlagen beigefügt werden. Diese (nicht selbst erstellten) Unterlagen werden nicht bewertet, sie müssen eindeutig gekennzeichnet werden.

Formulare

Vorlagen für das Deckblatt der Dokumentation sowie die Erklärung finden Sie auf der Webseite der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittel-Entwicklungsstelle (PAL).

Abgabe der Dokumentation

  • Die Dokumentation eines betrieblichen Auftrags ist spätestens am Termin, der mit der Genehmigung des betrieblichen Auftrags mitgeteilt wird, in das AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) einzustellen. Alle Dokumente sollen in einer PDF-Datei zusammengefasst und folgendermaßen benannt werden: Name_Vorname_Prüfungstermin
    (= Sommer oder Winter und Jahr, also zum Beispiel: Sommer2022).
  • Für beide Varianten der praktischen Prüfung ist die Dokumentation für den Prüfungsausschuss in sechsfacher Ausfertigung in Papierform entweder in einem Schnellhefter oder zusammengefügt mit einem Heftstreifen (nicht in Klarsichtfolien) zur schriftlichen Prüfung mitzubringen.

Präsentation

Die Präsentation soll innerhalb der Prüfungszeit des Arbeitsauftrags erstellt werden.
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin soll den Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren. Die Präsentation ist keine Wiederholung der Dokumentation. Sie dient vielmehr der Erläuterung von Hintergründen und dem Darstellen von Zusammenhängen. Dabei können auch Modelle oder Anschauungsmaterialien vorgelegt werden. Die Auswahl der eingesetzten Medien hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Präsentation. Die Präsentationsunterlagen gehören nicht zur Dokumentation.
Wenn der Prüfungsteil "Präsentation und Auftragsbezogenes Fachgespräch" in einem Raum der IHK Darmstadt stattfindet, können die Prüfungsteilnehmer oder Prüfungsteilnehmerinnen den in jedem Raum fest installierten LCD-Projektor (Beamer) nutzen. Eine Kurzanleitung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 388 KB)

Fachgespräch

Das auftragsbezogene Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt. Dazu ist ein entsprechender Rechner mit dem CAD-Programm und allen Daten vom Prüfungsteilnehmer oder von der Prüfungsteilnehmerin zum Fachgespräch mitzubringen. Grundlage des Fachgesprächs ist die Dokumentation. Das Fachgespräch wird durch den Prüfungsausschuss gesteuert und hat einen unmittelbaren Bezug zum Prüfungsprodukt.
Die Durchführung des Auftrags wird hinterfragt, so dass dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin Raum gegeben wird für eine vertiefende Betrachtung der Thematik und um gegebenenfalls Missverständnisse zu klären.
Das auftragsbezogene Fachgespräch ist als ein Gespräch unter Fachleuten zu verstehen und nicht als reine Wissensabfrage.

Bewertung des Arbeitsauftrags

Die praxisbezogenen Unterlagen werden im Rahmen der Bewertung der prozessrelevanten Qualifikationen (in Bezug auf die Auftragsdurchführung) innerhalb des Fachgesprächs berücksichtigt. Die Dokumentation und die Präsentation fließen in die Bewertung des Arbeitsauftrages mit jeweils 20 Prozent ein, das Fachgespräch mit 60 Prozent, jeweils unter Anwendung des 3D-Datensatzes.
Die Matrizen für die Ergebnisberechnung der Prüfungsteile Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB).