Kinder entdecken Logistik

Informationen zum Wettbewerb

Logistik ist im Leben der Kinder allgegenwärtig, ohne dass es ihnen bewusst wäre. Die Erwachsenen dagegen denken beim Thema Logistik oft an Stau oder liegen gebliebene LKW. Dabei stecken hinter jedem Produkt, das uns im Alltag begleitet Logistikprozesse und Möglichkeiten für spannende Entdeckungen. Mit dem Gewinnspiel wollen wir Ihnen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland näherbringen. Im foglenden Text haben wir die Teilnahmebedinungen detailiert zusammengestellt.
1. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels „Kinder entdecken Logistik“ ist die
PERFORM GbR c/o
Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt
(nachfolgend nur „Veranstalterin“).
2. Gewinnspiel
Die Veranstalterin veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck kooperiert die Veranstalterin mit Unternehmen aus ihrem Kammerbezirk als regionale Partner. Die am Gewinnspiel beteiligten PERFORM Kammern sind die Industrie- und Handelskammern Aschaffenburg, Darmstadt Rhein Main Neckar, Frankfurt am Main und Gießen-Friedberg. Die Veranstalterin und die Kooperationspartner stellen einen oder mehrere Preise bereit, die nach den folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben werden.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer die aufgeführten Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der gesamten Dauer des Gewinnspiels erfüllt sein.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Die Kosten für die Erstellung und Einreichung der Beiträge trägt der Teilnehmer selbst.
3. Teilnahmeberechtigung und Ausschluss
Teilnahmeberechtigt sind Kindergruppen der Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und Grundschulen ab 5 bis 10 Jahren, die in den Kammerbezirken der IHK Aschaffenburg, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, IHK Gießen-Friedberg und der IHK Frankfurt am Main eine Bildungseinrichtung besuchen. Mitarbeiter der Veranstalterin, Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.   
Ausgeschlossen von der Teilnahme und ggfs. anschließender Gewinnausschüttung sind auch Personen, die falsche Personenangaben gemacht haben, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen oder anderweitig durch Manipulation Vorteile verschafft haben. Ein Ausschluss erfolgt zudem insbesondere bei pornografischen und/oder Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden oder sonstigen gegen das Recht verstoßenden Beiträgen.
4. Dauer und Gewinn
Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung am 23. Mai 2024 und endet am 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr.
Die Gewinner werden durch eine Jury-Entscheidung ausgewählt. In dieser Jury wirken Unternehmer, Pädagogen und IHK-Mitarbeiter mit. Die Jury wird die eingereichten Beiträge innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bearbeitungszeitraum bewerten. Die Gewinner werden sodann individuell von der Veranstalterin per E-Mail informiert.
Zu gewinnen gibt es:
1. Platz:          2500 Euro
2. Platz:          1500 Euro
3. Platz:          1000 Euro
Die Geldgewinne werden den jeweiligen Gewinnern ausschließlich auf eine von ihnen zu benennende Bankverbindung der Kindertagesstätten, Kindergärten etc. überwiesen, etwaige Kosten, die insbesondere im Zusammenhang mit der Überweisung/Gutschrift auf das Konto des jeweiligen Gewinners, seitens der von dem Gewinnenden angegebenen Bank entstehen, werden nicht von der Veranstalterin erstattet. Mit der Überweisung wird die Veranstalterin von ihrer Zahlungsverpflichtung bzgl. des Geldgewinns frei. Für den Fall, dass die Angabe der Bankverbindung fehlerhaft ist, bestehen keine Ansprüche gegen die Veranstalterin.
Meldet sich der benachrichtigte Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung zurück oder sollte die persönliche Gewinnbenachrichtigung nicht zustellbar sein, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In einem solchen Fall ermittelt die Veranstalterin aus den verbleibenden Teilnehmern einen neuen Gewinner.
Die Preise können nicht in bar ausgezahlt werden und sind nicht übertragbar. Eine Änderung oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung der Preise ist der Gewinner jeweils selbst verantwortlich.
5. Ablauf des Gewinnspiels
  1. Bis zum 22. Juli 2024 um 23:59 Uhr melden Teilnahmeberechtigte (verantwortliche Pädagogen) die Kindergruppe der Bildungseinrichtung für das Gewinnspiel per E-Mail an standort@darmstadt.ihk.de an oder nutzen das Anmeldeformular auf der Internetseitehttps://www.ihk.de/darmstadt/kinder-entdecken-logisitk. Mit der Anmeldung am Gewinnspiel wählen die Pädagogen eine Forscherfrage aus, die Kindern hilft spielerisch Logistik zu verstehen und zu entdecken.
  • Folgende Forscherfragen können dafür ausgewählt werden
    • Wie kommen die Blumen in die Vase?
    • Wie kommen die Pommes auf den Tisch?
    • Was passiert mit Müll und Wertstoffen?
    • Wie kommt das Benzin an die Tankstelle?
    • Wie kommt das Paket an die Haustür?
    • Wie kommt der Apfel in die Frühstücksbox?
  1. Die Kindergruppe erarbeitet im Zeitraum des Gewinnspiels dann zu einer dieser Fragen einen kreativen Beitrag: Eine Bastelarbeit, ein Video oder eine Präsentation und übermittelt diesen Beitrag bis zum 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr an die IHK Darmstadt.  
Eine Mehrfachteilnahme pro Kindergruppe mit unterschiedlichen Beträgen ist nicht möglich. So darf pro Kindergruppe nur ein Beitrag zu einer ausgewählten Forscherfrage eingereicht werden.
6. Rechte
Durch Einhaltung des unter Ziffer 5. beschriebenen Ablaufs erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der Gewinngegenstände oder Gewinndienstleistungen. Sie haftet ferner nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren, beschädigte Filme, die auf Softwareprobleme zurückzuführen sind oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der Veranstalterin (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Kardinalspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den vertragsüblichen und vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8. Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten
Der Teilnehmer erklärt, Inhaber sämtlicher Rechte zu sein sowie, dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalterin von allen Ansprüchen frei. 
Der Teilnehmer überträgt der Veranstalterin unentgeltlich ein ausschließliches, übertragbares, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem Beitrag für alle Nutzungsarten. Die Veranstalterin, insbesondere die beteiligten PERFORM Kammern (IHK Aschaffenburg, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, IHK Frankfurt am Main, IHK Gießen-Friedberg) können den Inhalt des Beitrages unter Nennung des Namens der teilnehmenden Einrichtung ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung verwenden, insbesondere vervielfältigen und verbreiten. Die Veranstalterin, insbesondere die beteiligten PERFORM Kammern sind befugt, beispielsweise für Pressemeldungen oder Berichterstattungen in den IHK Medien der beteiligten PERFORM Kammern (z. B. Mitgliederzeitschrift, Webseite, Social Media, Präsentationen) Zusammenfassungen oder Auszüge der Beiträge zu erstellen, weiterzugeben und zu veröffentlichen. Die Veranstalterin kann ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ganz oder teilweise übertragen und Unterlizenzen vergeben.
Des Weiteren dürfen die eingereichten Beiträge bis zum 31. Dezember 2025 als Ausstellungsstücke in den Foyers der beteiligten PERFORM Kammern ausgestellt werden.  
9. Bild- und Fotorechte
Sofern in den Beiträgen Personen fotografiert oder gefilmt werden, ist mit dem Wettbewerbsbeitrag die Einwilligungserklärung der Betroffenen, bei der Abbildung von Geschäftsunfähigen (insbesondere Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Betroffenen einzuholen.
10. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Veranstalterin von dieser Person den entstandenen Schaden zurückverlangen.
11. Datenschutz
Die von den Teilnehmern an die Veranstalterin übermittelten Daten und Informationen werden einzig für den Zweck der Durchführung dieses Gewinnspiels verwendet.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle des Gewinns von der Veranstalterin kontaktiert werden darf. Der Teilnehmer erklärt sich ferner durch seine Teilnahme damit einverstanden, dass die von ihm im Falle des Gewinns an die Veranstalterin übermittelte personenbezogenen Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels von der Veranstalterin erhoben und verarbeitet sowie an Dritte übermittelt werden darf. Eine weitere Übermittlung der bereitgestellten Daten an Dritte erfolgt nur im Falle, dass dies für die Bereitstellung, Abwicklung sowie Durchführung des Gewinns erforderlich ist.
Der Teilnehmer kann seine Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Vor dem Widerruf durchgeführte Nutzungen behalten ihre Rechtmäßigkeit. Ein entsprechender Widerruf kann per E-Mail an datenschutzbeauftragter@darmstadt.ihk.de gerichtet werden.
Nach dem Gewinnspiel werden die Teilnehmerdaten nur für einen begrenzten Zeitraum (max. zwei Jahre) gespeichert, um der Veranstalterin die Abwehr von Betrug und von unrechtmäßigen Ansprüchen zu ermöglichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Daten der Gewinner werden aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Verpflichtungen bis zu zehn Jahre gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich auf dieser Homepage.
12. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel der Veranstalterin unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.